Hauptinhalte des BfB

  1. Beratung (GDG)
  2. Begutachtung (SGB)

Berechtigte Personen

  • Chronische Erkrankungen und körperliche Beeinträchtigung
  • Behinderung oder davon bedroht
  • Menschen in hohem Alter
  • Krebserkrankungen
  • HIV
  • Sinnesbehinderung
  • Angehörige
  • Für bestimmte Inhalte müssen die Personen eine Unterstütungsleistung vom Staat bekommen.

Beratung und Verweishilfe (Beratungsprodukt)

  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht
  • Selbsthilfegruppen
  • Konflikt- und Krisensituationen
  • Ernährungsberatung
  • Widerspruchsverfahren bei Schwerbehinderung (gutachterliche Stellungnahme)

Begutachtung (Produkt Stellungnahme zusammen mit dem SpDi)

  1. Eingliederungshilfe § 53
  2. Mehrbedarf für Ernährung und für Hygiene (Nicht abwendbare besondere regelmäßige Bedarfe)
  3. Hilfe zur Pflege

Eingliederungshilfe

  • Kommt meistens von Soz
  • Kann grundsätzlich von allen Personen gestellt werden
  • Die Einteilung erfolgt durch den § 53 und den § 54
  • Hilfebedarf wird im BfB durch die Sozialarbeiter ermittelt.

Mehrbedarfsanträge

  • Berechtigt sind Personen die Unterstützungsleistungen erhalten
  • Kommen zumeist durch Soz oder das Jobcenter
    • Mehrbedarfe für Ernährung
    • Zum Beispiel Hygienemehrbedarf HIV-Infizierte
    • Zum Beispiel eine Person mit Tracheostoma braucht mehr Kompressen
  • Dürfen nicht in die KLR mit einfließen

Schwerbehinderung

  • Körperliche, geistige oder seelische Behinderung die eine Teilhabe verhindert und länger als 6 Monate andauert. Gilt nicht für vorübergehende oder Alterserscheinungen
  • Wird eingeteilt in Grad der Behinderung
  • Anerkennung einer Schwerbehinderung erfolgt im Versorgungsamt in Berlin ist das das LAGeSo

BTHG und ICF

  • ICF ist nicht mehr Diagnosespezifiziert sondern Funktionsspezifiziert
  • ICF stammt letztendlich von der WHO und klassifiziert die Folgen von Krankheiten
  • Einteilung einerseits nach Körperfunktionen und Körperstrutkuren, andererseits nach Aktivität und Teilhabe und zu guter Letzt nach Umweltfaktoren und personenbezogenen Faktoren
  • Biopsychosoziales Krankheitsmodell als Grundlage
  • Beispiel gebrochener Arm bei einem Halbseitengelähmten, wenn der gesunde Arm gebrochen ist ist es dramatisch, wenn der kranke Arm gebrochen ist weniger. Obwohl beide Personen die selbe Diagnose hätten.
  • Fähigkeiten (angeboren) und Fertigkeiten (erlernbar)
  • Eingliederungshilfe sollten durch die vier zentralen Ämtern in Berlin. Die Begutachtung würden dann durch Niedergelassene durchgeführt.

Literatur