Gesundheitsorientierte Planungsinstrumente und Einsatzfelder
Welche Faktoren beeinflussen unsere Gesundheit und Lebensqualität
- Humanökologisches Modell der Gesundheitdeterminanten im urbanen Raum (Health Map von Barton & grant 2006)
- D.h. ca. 80% der Faktoren werden außerhalb des Gesundheitssektors bestimmt (WHO Europa)
Rolle und Selbstverständnis des ÖGD I
- Historisch: Gesundheitsämter vornehmlich Gesundheitsaufsichtsbehörde
- Ursprüngliches Ziel: Gesundheitsgefahren abwehren, Gesundheitsrisiken minimieren
- Gesundheitsschutz-Selbstverständnis leitend für Einbringung des ÖGD als Akteur in städtische Verwaltungs- und Planungsverfahren
- Neues Paradigma: Stärkung gesundheitsförderlicher Lebensbedingungen tritt hinzu
- Ziel: Lebensqualität und gesundheitliche Chancengleichheit der Bevölkerung mehren, Umweltungerechtigkeit abbauen
- Settingansaz der Gesundheitsförderung
- Gesunde Kommune als Leitbild
- Blick auf gesundheitliche Ressourcen auch im urbanen Raum
- Spezifische Bedarfe unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen thematisieren
- Integrierte kommunale Präventionsprogramme und Präventionskettenansatz
Aufgabe des LZG.NRW
- Unterstützung und Beratung der Kommunen bei der Entwicklung und Durchführung gesundheitsbezogener Planungen
- Bedarfs- und Anlass-gesteuerte Planungsvorhaben, die aus dem ÖGD heraus entwickelt werden
- Übergreifende Kommunale Planungen bei Planungs- und Genehmigungsverfahren gesetzlich gefordert: §8 Mitwirkung an Planung ÖGDG NRW. Dabei sind Planungs- und Genehmigungsverfahren im Umweltrecht bzw. Planungsrecht definiert.
- Aktuelle und prospektive Darstellung von
- gesundheitsbezogene Anliegen
- sozialräumliches Besonderheiten
- quartiersbezogene Handlungsbedarfen
- langfristige Strategieentwicklung und Maßnahmenplanung
- Vorbereitung konsensgetragener, verbindlicher gesundheitsbezogener Entscheidungen -> Integriertes Planungshandeln
Entwicklungsschritte
- Erste Pilotphase (2010)
- Drei teilnehmende Kommunen (Bielefeld, Solingen, Unna)
- Thematische, quartiersbezogene und strukturbildende Ansätze
- Publikation: Vorarbeiten zum lokalen Fachplan Gesundheit (2011)
- Theoretische Grundlagen (auch: Fachplanungen anderer Sektoren)
- Dokumentation der ersten Pilotphase
- Fiktionale Berichte
Leitfaden Gesunde Stadt
- Leitfaden Gesunde Stadt NRW
- Übersetzung der [Healthy Urban Developement Checklist](https://www.health.nsw.gov.au/urbanhealth/Publications/healthy-urban-dev-check.pdf aus Australien und Anpassung an NRW-Kontext
- Unterstützung/Stärkung der bereichsübergreifenden Zusammenarbeit in der kommunalen Verwaltung
- Beitrag zum Masterplan Umwelt & Gesundheit NRW
Planungssystem
- Entnommen aus dem Kapitel 6
graph TD;
a[
Landesentwicklungsplan
Regionalpläne
Flächennutzungsplan
Bebauungsplan
Landschaftsplanung] c[Informelle Planung
Regionales Entwicklungskonzept
Standtentwicklungskonzept
Städtebaulicher Rahmenplan
Quartiersentwicklung
Masterplan] d[Verfahren mit gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsschritten] e[Ablauf und Prozess sind frei wählbar] a-->b a-->c b-->d c-->e
Gesamträumliche Planung und Fachplanung
] b[Formelle PlanungLandesentwicklungsplan
Regionalpläne
Flächennutzungsplan
Bebauungsplan
Landschaftsplanung] c[Informelle Planung
Regionales Entwicklungskonzept
Standtentwicklungskonzept
Städtebaulicher Rahmenplan
Quartiersentwicklung
Masterplan] d[Verfahren mit gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsschritten] e[Ablauf und Prozess sind frei wählbar] a-->b a-->c b-->d c-->e
graph TD;
a[
Planungsrecht
] b[Fachplanung] c[Räumliche Gesamtplanung] d[Fachplanungsrecht] e[Raumordnungsrecht] f[Bauplanungsrecht] g[Baurecht
] h[Öffentliches Baurecht] i[Privates Baurecht] j[Bauordnungsrecht] a-->b a-->c b-->d c-->e e-->f g-->h g-->i h-->f h-->jBauordnungsrecht
- Landesrecht
- Objektbezogen
- Die kommunale Verwaltung kommen keine Handlungsspielräume zu
- Es findet keine Planung statt
- Beinhaltet z.B. Abstandsregelung
Bauplanungsrecht
- Bundesrecht
- Mit dem Beuplanungsrecht wird geregelt, ob, was und wieviel gebaut wird
- Stellt der Kommune rechtliche Instrumente zur Verfügung um die Raumnutzung im Stadtgebiet zu regeln
- Planungshoheit der Kommune
- Der Kommune kommt ein Planungsermessen zu, sie besitzt als Handlungsspielräume
- Bebauungsplan
- Flächennutzungsplan
- Informelle Planungen
Fachplanungsrecht
- Fachplanung zielt auf die Optimierung eines Belangs
- Können per Fachgesetz rechtsverbindliche Wirkungen zur Nutzung treffen
- Beispielsweise: Verkehrsplanung, Umweltplanung, Denkmalschutz
Baugesetz
- Baugesetz
- Nach § 136 können negative gesundheitliche Auswirkungen ein Planungsanlass sein
- Gesundheit ist in der Stadtplanung nur ein Belang unter vielen und ist als unbestimmter Rechtsbegriff nicht abschließend mit exakt bestimmbaren Maßstäben zu beschreiben
- Probleme der Operationalisierung und Objektivierung von Gesundheit
- Eher pathogenetischer Ansatz
- Einfluss von Stadtplanungsmaßnahmen auf Gesundheit schwer messbar
- Was ich als gesund empfinde, kann mein Nachbar als ungesund empfinden
Mitwirkungsmöglichkeiten im Planungs- und Entscheidungsprozess
graph LR;
a[Phase der Anregung]
b[Phase der Erhebung]
c[Phase der Bewertung]
d[Phase der Entscheidung]
e[Phase der Durchsetzung]
f[Phase der Durchführung]
a-->b
b-->c
c-->d
d-->e
e-->f
Stellungnahme
- Anhand des Anhang 1: Zusammenfassung der Fragenkataloge
Kapitelnummer | Gesundheitsfördernde Maßnahmen | Gesundheitserniedrigende Maßnahmen | Zu Beachten | Empfehlungen |
---|---|---|---|---|
7. Mobilität | ||||
8. Gesunde Arbeit | ||||
9. Umwelt und Gesundheit | ||||
10. Öffentliche Freiräume |
AG Gesundheitsorientierte Planung des ÖGD in NRW
- Organisierter Austausch über aktuelle Themen und konkrete Anlässe
- Interdisziplinärer Erfahrungsaustausch unterschiedlicher ÖGD-Akteure
- Klärung des Selbstverständnisses im ÖGD
- Gegenseitige Unterstützung
- Diskussion konkreter Planungsvorhaben im Hinblick auf Einbringung
- Benennung von Gemeinsamkeiten und Unterschieden von Planungsaktivitäten
- Ausarbeiten einer Strategie zur gelingenden internen wie externen Kommunikation
Gesundheitsorientierte Planung - Was ist das
- Kern: Verhältnisprävention auf Grundlage der Gesundheitsdeterminanten
- Braucht ein integriertes Planungsverständnis bereits im ÖGD
- Nicht im Wirkraum des ÖGD beschränkt -> Strahlt in die Stadt- und Raumplanung aus
- Health in all policies als Leitbild
- Räumliche Planung als wichtiges Bindeglied