Haftungsfragen
Vertragliche Haftung
Behandlungsfehlertypen
- Übernahmeverschulden
- Diagnosefehler
- Indikationsfehler
- Therapiefehler
- Aufklärungsfehler
Beweislast
- Grundsatz: Beweislast beim Patienten § 630 h BGB
- Bei voll beherrschbarem Risiko besteht eine Umkehr der Beweislast
- Zum Beispiel nosokomiale Infektionen
- Grober Behandlungsfehler
- Unterlassen einer medizinisch gebotenen Befunderhebung
Gesetzliche Haftung
- Pflichtverletzung
- Rechtswidrige Pflichtverletzung von Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Persönlichkeitsrecht
- Verletzung der Persönlichkeitsrechte: Herrenreiter-Fall
- Amtshaftung (§ 839 BGB und § 34 GG)
- Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann der Staat das wieder zurückholen
- Vorsatz besteht aus Wissen und Wollen
- Adäquanztheorie = Was nach alltäglicher Lebenserfahrung ursächlich ist.
- Für Gutachter gibt es bestimmte Haftungen (§ 839 a BGB)
- Grobe Fahrlässigkeit: Die erforderliche Sorgfalt wird in besonders schwerem Maße verletzt
Mögliche rechtliche Konsequenzen
- Verfahren vor den Zivilgerichten
- Verfahren nach der Zivilprozessordnung
- Schadensersatz oder Schmerzensgeld
- Verfahren vor den Strafgerichten
- Strafprozessordnung
- Nur wenn es im Strafgesetzbuch oder ähnlichen Gesetzen steht
- Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Berufsverbot
- Verfahren vor den Berufsgerichten
- Nach dem jeweiligen Landesrecht
- Verwarnung, Verweis, Geldbuße, Berufsunwürdigkeit
- Verfahren vor den Verwaltungsgerichten
- Ruhen der Approbation
- Verfahren vor den Sozialgerichten
- Disziplinarmaßnahmen, Entzug der Kassenzulassung
- Legalitätsprinzip vs. Opportunitätsprinzip
- Bei Eingreifen der Ordnungsbehörde muss die Maßnahme
- erkennbar sein
- verhältnismäßig sein
- zumutbar sein
- durchführbar sein
- bestimmt sein
- Handlungsmöglichkeiten der Ordnungsbehörden
- Gebot
- Verbot
- Gestattung (Erlaubnis = vorab, Genehmigung = nachträglich, Konzession = vorab)
- Vollstreckung
- Ahndung
- Verwaltungsvorschriften
- Allgemeine ordnungsbehördliche Befugnisse
- Erlaubnis
- Präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Zum Beispiel Bauerlaubnis oder Tätigkeit mit Krankheitserregern
- Repressives Verbot mit Befreiungsvorbehalt. Zum Beispiel Autorennen auf öffentlicher Straße