Rechtliche Grundlagen der Gefahrenabwehr

Definitionen

  • Gefahrenabwehr versteht man die Gesamtheit der Maßnahmen zur Vermeidung eines Schadens an einem Schutzgut, sowie zur Minimierung eines eingetretenen Schadens. Die Gefahrenabwehr umfasst die allgemeine Gefahrenabwehr sowie den Katastrophenschutz und den Zivilschutz
  • Allgemeine Gefahrenabwehr versteht man die Maßnahmen vor Gefahren, die im Regelbetrieb bewältigt werden
  • Gefahrenabwehrbehörde werden die zuständigen Behörden genannt, die als allgemeine Verwaltungsbehörden und Ordnungsbehörden und in ihrer Rechtsgrundlage zur Abwehr von Gefahren rechtlich verpflichtet sind
  • Nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr ist die Gefahrenabwehr durch die nach den Brandschutz- Rettungsdienst und Katastrophenschtugesetzen der Länder in der Gefahrenabwehr tätige Behörden sowie das THW
  • Großschadenslage ist ein örtlich begrenztes Notfallereignis unterhalb der Katastrophenschwelle

Zuständigkeit

  • Die Polizei ist rechtlich zuständig für die Abwehr von Gefahren jeder Art. Im Bereich der Gefahrenabwehr ist sie nur subsidiär tätig
  • Polizei und Ordnungsamt beruhen auf dem Ordnungsrecht

Bedeutung

  • Schutz der Zivilbevölkerung obliegt der Zuständigkeit der Länder
  • Der ÖGW soll Gesundheitsgefahren abwehren
  • Zur Sicherstellung haben alle Bundesländer Ländergesundheitsdienstgesetze. Dabei besteht meist kein konkreter Bezug auf die Umsetzung der medizinischen Gefahrenabwehr.

Interessante Punkte

  • In Berlin ist der Katastrophenschutz sehr genau festgelegt (§10, §11, §12)
  • Es gibt Feststellungsbescheide für die Kliniken
  • Konkludentes Handeln heißt für die Gesundheitsämter gelten auch weitere Gesetze
  • Eine Gefahrenabwehrbehörde darf Grundrechte einschränken, z.B. § 16 IfSG
  • Die zuständige Behörde kann selbst geeignete Fachkräfte mit der Durchführung beauftragen. Er ist dann Verwaltungshelfer und ist damit im Rahmen der Amtshaftung versichert.
  • Die Gesundheitsämter sollten Quarantäne Stationen planen
  • Das Gesundheitsamt kann Ausnahmen von den Verboten zulassen, wenn Maßnahmen durchgeführt werden, mit denen eine Übertragung verhütet werden kann.
  • Das Gesundheitsamt muss kritische Infrastrukturen definieren
  • Polizei und Ordnungsbehörden können Ersatzmaßnahmen treffen, wenn die zuständige Behörde keine Maßnahmen trifft.
  • Beispiel: Zug in Groß-Gerau und Frankfurt
  • Amtsarztleitung hat beratende aber keine kurative Tätigkeiten bei Schadenslagen
  • Bei besonderen medizinischen Schadenslagen ist es möglich, dass die Leitung des Gesundheitsamtes die fachliche Leitung des Führungs- oder Katastrophenschutzstabes
  • Schneewitchensarg = Patienttrage mit Ummantelung

Generische Einsatzplanung für biologische Gefahrenlagen

Grundsätzliches

  • Probleme mit Einsatzplänen
    • Manuelle Erstellung
    • Jeder plant für sich
    • Hoher Pflegeaufwand
    • Häufig nicht aktuell
    • Unzureichende Schulung
    • Keine einheitlichen Vorgaben
  • Einsatzplanung sollte selbsterklärend sein
    • Prozessdarstellung
    • Checklisten

Gliedrungsübersicht

  1. Risikobewertung
  2. Szenarienspezifische KOmmunikation
  3. Alarmierung/Meldewege
  4. Führungsorganisation
  5. Akteuer und Aufgaben
  6. Ressourcen
  7. Maßnahmen
  8. Logistik und Koordination

Szenarien

  1. Einzellfall HCID (High consequence infectious diseases)
  2. Lokale Epidemie (Salmonellen, Lebensmittel, Wasser, Masern)
  3. Überregionale Epidemie
  4. Pandemie
  5. Auffällige Substanz
  6. Bioterrorismus

Führungsorganisation und Stabsarbeit

Definitionen

  • Integriertes Führungsinstrument bedeutet, dass im Schandensfall, die Verantwortlichen aller wesentlichen Bereiche verantwortlich in die Führung eingebunden sind
  • Führungsstab bei Schadenslagen unterhalb der Katastrophenschwelle
  • Katastrophenschutzstab bei Schadenslagen oberhalb der Katastrophenschwelle
  • Als Katastrophe wird grundsätzlich ein Ereignis bezeichnet, das Leben, Gesundheit oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung, Tiere, erhebliche Sachwerte oder die natürlichen Lebensgrundlagen in ungewöhnlichem Maße gefährdet oder beeinträchtigt

Führungssystem

  • Dienstvorschrift DV 100 “Führung und Leitung im Einsatz”
  • Diese Dienstvorschrift gilt für alle nichtpolizeilichen Gefahrenabwehrbehörden
  • Die Führung erfolgt dabei horizontal
  • Gesundheitsbehörden sollten sich frühzeitig abstimmen mit:
    • Katastrophenschutzorganisationen
    • Feuerwehren, Rettungsdienst
    • Polizei und Ordnungsbehörden
  • Unterhalb der Katastrophenschwelle trägt die Kosten die Kommune
  • Oberhalb der Katastrophenschwelle trägt die Kosten das Land
  • Den Katastrophenfall darf die Kommune ausrufen, das Land darf den Katastrophenfall aber beenden
  • Berliner Katastrophenschutzgesetz

  • Aufbau Führungsstab
    • Leitung meist als Abordnung im Führungsstab
    • S1 - Personal (Einberufen von Mitgliedern in den Stab, Personalübersichten führen, Anforderung von anderen Ämtern, Vertretungen lösen, Koordinierung von Boten, Schreibkräften, Fahrer)
    • S2 - Lage (Lagedarstellung = eine Analyse der Lage, schriftlich und visuell, Einsatztagebuch, Lagebesprechung)
    • S3 - Einsatz (Leitung des Krisenstabes, Erteilen und Überwachen von Aufträgen, Fassen des Entschlusses über die durchzuführenden Maßnahmen, Zusammenarbeit mit anderen Ämtern, Festlegen über erforderliche Einsatzkräfte, Einsatzmittel, Vorbereitung von Lagebesprechung)
    • S4 - Versorgung (Anfordern von weiteren Einsatzmitteln, Heranziehen von Hilfsmitteln, Bereitstellen von Verbrauchsgütern, Bereitstellen von Verpflegung, Festlegen der Versorgungsorganisation, Bereitstellen von persönlicher Schutzausrüstung)
    • S5 - Presse und Medienarbeit (Erstellen und Aktualisierung eines abgestimmten FAQs, Erstellen von Pressemitteilungen)
    • S6 - Information und Kommunikation (Planen des IT und KOmmunikationseinsatzes, Erarbeiten eines Kommunikationskonzeptes, Sicherstellung des Einsatzes)
    • Fachberater sind in der Regel Spezialisten die aufgrund ihrer fachspezfischen Ausbildung den Krisenstab beraten können
  • Leitstelle
  • Führungsstab (entspricht in Berlin dem Katastrophenschutzamt)
  • Verwaltungsstab
  • Krisenstäbe der Landesregierung

  • Lagedienstleiter der Leitstelle informiert den Direktionsdienst
  • Direktionsdienst ruft eine Führungsgruppe oder einen Führungsstab
  • Direktionsdienst verständigt den Oberbürgermeister (Hauptverwaltungsbeamter HVB)
  • Oberbürgermeister kann den Katastrophenschutzfall ausrufen

  • Aufgaben Krisenstab des Gesundheitsamtes
    • Unterstützung der Amtsleitung
    • Anforderung der notwendigen Informationen
    • Aufgabenverteilung nach der Schadenslage priorisieren
    • Entscheidungen treffen
    • Ziele der Arbeit
    • Handlungsoptionen erarbeiten
    • Koordinierung der grundsätzlich eigenverantwortlich arbeitenden Mitglieder des Krisenstabes
    • Zeitpunkt der Krisenstabstreffen festlegen
    • Sichtung der Meldung (alle internen und extern eingehende Meldungen zu prüfen und zu priorisieren)
  • Arbeitsweise im Krisenstab ist ein zielgerichteter in sich geschlossener Denk- und Handlungsablauf
graph TD; a[Auftragerteilung] b[Lage/Auftrag] c[Problemerfassung] d[Soforterfassung] e[Lagebeurteilung] f[Entschlussfassung] g[Auftragserteilung] a-->b b-->C c-->d d-->e e-->f f-->g g-->a
  • Ablauf 1. Lagebesprechung
    1. Eröffnung
    2. Übernahme der Krisenstabsleitung
    3. Lagevortrag
    4. Festlegung von Sofortmaßnahmen
    5. Weitere Lagefeststellung - Problem erkennen
    6. Beurteilung Priorisierung
    7. Auftragsfestlegung - Auftragserteilung
    8. Nächste Lagebesprechung
  • Ablauf 2. Lagebesprechung unterscheidet sich von der 1. Lagebesprechung

Gruppenalarmierungssoftware

Multibel BlaulichtSMS Groupalarm Fact24 Alarmanruf der Telekom Übersicht

Krisenstab im Gesundheitsamt

  • Der Krisenstab des Gesundheitsamtes ist ein ergänzende und unterstützende amtsinterne Organisationsstruktur für die Amtsleitung
  • Der Krisenstab des Gesundheitsamtes selbst übernimmt nicht die Führung, sondern koordiniert und erarbeitet die erforderlichen Maßnahmen auf Weisung der Amtsleitung des Gesundheitsamtes
  • Der Krisenstab des Gesundheitsamtes kann bei begrenzten Ereignissen alleine tätig werden oder wird bei größeren Schadenslagen unterstützender Bestandteil der Amtsleitung im Führungsstab- oder Katastrophenschutzstab

Planspiel

Fallzahlen

  • XXXX Exponierte
  • 500 Fälle deutschlandweit
  • 265 Arztpraxisfälle
  • 40 stationäre Fälle
  • 20 Intensivfälle
  • 2 oder 4 Todesfälle
  • XXXX Fälle vermeintlich Erkrankter

Zeitlicher Ablauf

  • Epicurve

Bereits erfolgte Maßnahmen
- Sperrung Botanischer Garten - Untersuchung läuft

Bestehende Probleme

  • Behandlungskapazität ITS, Notaufnahme, KV-Dienst, Arztpraxen erschöpft
  • Massive Anfragen

Gesundheitlicher Bevölkerungsschutz - Rahmenbedingungen für die Gesundheitsämter

  • Definition: Gesundheitlicher Bevölkerungsschutz beinhaltet die Gesamtheit der Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung bei unmittelbaren und erheblichen Gefahrenlagen. Hierzu zählen Lagen mit einer Massenanfall Verletzer einschließlich CBRN-Lagen sowie Epidemien oder Pandemien.
  • Akteure: Innen- Gesundheitsbehörden, Berufsverbände, Kammern, Hilfsorganisationen, Krankenkassen, Ausbildungseinrichtungen, wissenschaftliche Institutionen, Labore, Rettungsdienste, Krankenhäuser und viele weitere
  • Strukturen und Verfahren
    • Risikoanalyse
    • Akteure und Zusammenarbeit
    • Risiko- und Krisenkommunikation (Risiko ist vor dem Ereignis, Krisenkommunikation ist im Ereignis)
    • Führungsorganisation
    • Maßnahmenplanung
  • Materieller Bereich
    • Ausstattung
    • Logistik
    • Infrastruktur
  • Personeller Bereich
    • Personalbereiche
    • Ressourcen
    • Einsatz
    • Qualifikation
  • Einbeziehen der Bevölkerung
    • Befähigung der Bevölkerung
    • Risiko- und Krisenkommunikation
    • Selbstverständnis
  • Querschnittsthemen
    • Forschung
    • Internationale Zusammenarbeit
    • Qualitätssicherung
  • Ziele des gesundheitlichen Bevölkerungsschutzes
    • Bewältigung eines Massenanfalls von Verletzten oder Erkrankten
    • CBRN-Fall

Typische Problemfälle

  • Risiko- und Krisenkommunikation
    • Problem: Unzureichende Erreichbarkeit der Bevölkerung
    • Problem: Glaubwürdigkeit von Politik und Verwaltung
    • Problem: Offizielle Kommunikationswege <-> informelle Kommunikationswege
  • Nutzung sozialer Medien
    • Problem: Schnelle Information <–> Verlässlichkeit
    • Problem: Unzureichende Erreichbarkeit von bestimmten Bevölkerungen
  • Krankenhausplanung
    • Problem: Unzureichende Aus- und Fortbildung
    • Problem: Finanzierungsdefizit
    • Problem: In manchen Ländern Aufsichtspflicht durch ÖGD
  • Vorbereitung des ÖGD
    • Problem: Krisenmanagement noch nicht als Standard implementiert
    • Problem: Qualifizierung für C-RN Lagen fehlt teilweise
    • Problem: Eintrittswahrscheinlichkeit von Gefahrenlagen mit Beteiligung des ÖGD ist hoch
  • Medizinischer CBRN-Schutz
    • Problem: Es fehlen vernetzte Strukturen
    • Problem: Unzureichende persönliche Schutzausrüstung
    • Problem: Wenige Übungen
  • Kritische Infrastrukturen
    • Problem: Es fehlen Risikoanalysen
    • Problem: Cybersicherheit noch im Aufbau
    • Problem: Vorsorge für Kritis im Gesundheitsbereich ist unzureichend entwickelt
  • Sanitätsmittelbevorratung
    • Problem: Heterogene Ausstattung und keine ausreichende Bundesbevorratung
    • Problem: Unzureichende Übersicht über Antidota
  • Erste Hilfe, Selbstschutz
    • Problem: Unzureichende Erreichbarkeit der Bevölkerung (Lösungsvorschlag des BBK Max und Flocke)
    • Problem: Wenig eigenes Verständnis der Bevölkerung
  • Aus- und Fortbildung
    • Problem: Ausbildungsangebot des Bundes
    • Problem: Insgesamt unzureichendes Angebot
  • Übungen
    • Problem: Übungen sind nicht Standard
    • Keine Erfahrungen in der Anlage von Übungen

Literatur

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Information

  • SenGPG informieren
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Kontaktpersonennachverfolgung

Einsatzleitung vor Ort

Probenahme, Diagnostik Desinfektion