Historische Einführung

  • Beginn des Sozialstaates in Prinzip war 1883 (Krankenversicherung für Arbeiter)
  • Otto von Bismarck war erster Kanzler seit der Staatsgründung 1871
  • Drei Standbeine des Sozialrechts in der Bismark-Ära: Krankenversicherung, Unfallversicherung, Altersversicherung
  • Grundidee des Sozialrechts:
    • Arbeitskrafterhaltung (Außenpolitik. Carl von Clauseweitz: “Der Krieg ist eine bloße Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln”)
    • Unruhepotential befrieden (Innenpolitik)
  • Es wird ca. 1 Billion für den Sozialstaat ausgegeben
  • Ca. 1/3 des BIP geht in den Sozialstaat
  • Politik ist oft Sozialpolitik
  • Komponenten der Sozialpolitik
    • Soziale Gerechtigkeit
    • Soziale Absicherung
    • Soziale Ausgleich

Sozialstaatsgarantie des Grundgesetzes

  • Das Grundgesetz ist in Deutschland das oberste Gesetz
  • Durch den Vertrag von Lissabon steht das EU Recht dem Grundgesetz vor
  • Wichtige Paragraphen für das Sozialrecht im Grundgesetz: § 1, § 20, § 28, § 79
  • § 20 (1): “Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat”
    • Der Staat ist sozial
    • Der Staat ist föderal “Bundesstaat”
    • Die Mehrheit entscheidet über die Rechtsnormen
    • Republik: Das Staatsoberhaupt ist demokratische gewählt
    • Rechtsstaatsprinzip (in Absatz 2 und 3 des Artikel 20 erwähnt)
  • Ewigkeitsklausel: Der soziale und föderale Rechtsstaat ist unzulässig
  • Hauptakteure der Gesetze sind die Länder

EU und deutscher Sozialstaat

  • In § 23 GG steht die Entscheidung zur Europäischen Union.
  • Deutschland gibt Rechte ab die demokratisch, rechstaatlich, sozial, föderativ und sbusidiär EU ab
  • Im Grunde genommen gibt es den deutschen Sozialstaat nicht mehr -> Er ist übergegangen an die EU

Der Deutsche Sozialstaat - heute

  • 5,9 Mio Menschen bekommen Arbeitslosengeld II/Sozialgeld
  • 1,1 Mio Menschen beziehen Grundsicherung im Alter
  • 469 000 Menschen beziehen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • 25 Mio Menschen beziehen Rente
  • Einen Überblick über die Ausgaben im Sozialbereich werden im Sozialbericht des BMAS veröffentlicht
  • Die Finanzierung des Sozialstaats erfolgt duch 1/3 Unternehmen, 1/3 Bund, 1/3 Private Haushalte
  • Die drei Säulen der sozialen Sicherung
    1. Versicherung (Mitgliedschaft)
    2. Versorgung (Kriegsopfer, Beamtenversorgung, Impfopfer)
    3. Fürsorge (Bedürftigkeit)

Das Sozailgesetzbuch

  • Wir haben 12 Sozialgesetzbücher
    1. Allgemeiner Teil
    2. Grundsicherung für Arbeitssuchende
    3. Arbeitsförderung
    4. Gemeinsame Vorschriften zur Organisation der Sozialversicherung
    5. Krankenversicherung
    6. Rentenversicherung
    7. Unfallversicherung
    8. Kinder- und Jugendhilfe
    9. Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
    10. Verwaltungsverfahren
    11. Pflegeversicherung
    12. Grundsicherung im Alter
  • Berechnung des Existenzminimums erfolgt durch den sozialen Warenkorb
  • Die Vereinten Nationen definieren Existenzminimum anders als Deutschland
  • Das Existenzminimum ist 2019: 9168 Euro

Grundlegende soziale Leistungen (SGB I bis XII)

  • Die Bedürftigkeit muss berechnet werden
  • In Berlin wird die Berechnung durch ein Rundschreiben festgelegt, der sogenannte Regelsatz

Sozialdatenschutz (§§ 67 ff SGB X)

  • Im § 67 ff SGB X befinden sich die Beschreibungen zum Datenschutz im SGB