Aufgaben der Bundesärztekammer

  • Zusammenschluss der Landesärztekammern
  • Regelung von
    • Muster-Berufsordnung (MBO)
    • Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO)
  • Förderung der ärztlichen Fortbildung
  • Förderung der Qualitätssicherung
  • Wahrung der beruflichen Belange der Ärzteschaft
  • Vermittlung der Position der Ärzteschaft zu Gesundheitspolitik

Welche Fragen stellt sich ein Versorgungsplaner

  1. Wie groß ist der Versorgungsbedarf in einer Region?
    • Der objektive Bedarf ist praktisch nicht ermittelbar (Inzidenz und Prävalenz aller behandlungsbedürftigen Erkrankungen müssten bekannt sein zusätzlich der genaue Bedarf pro Erkrankung)
    • Lösungsansatz: Orientierung am bestehenden Versorgungsangebot. Aber wenn es irgendwo kein Angebot gibt, heißt es dass es dort keinen Bedarf gibt? Zusätzlich kann ein Angebot auch eine Nachfrage nach sich ziehen.
    • Die Problematik zeigt sich z.B. in der unterschiedlichen Frequenz von Rückeneingriffe
  2. Wie viele Krankenhäuser/Fachabteilungen/Praxen werden benötigt?
  3. Wie soll die räumliche Verteilung aussehen? Welche Erreichbarkeitszeiten sind akzeptabel?
    • Räumliche Verteilung zeigt Unterschiede zwischen Stadt und Land
    • Es gibt normative Vorgaben z.B. durch Gutachten Krankenhausplanung 2.0
    • Klinik Grund- und Regelversorgung maximal 30 PKW-Minuten
    • KLinik Maximalversorgung maximal 60 PKW-Minuten
    • Eintreffen Rettungsdienst 12 Minuten - Beispiel: Erreichbarkeit der Krankenhäuser
  4. Wie ist der Bedarf in der Zukunft?

Gruppenarbeit

  1. “Wir haben einfach zu viele Häuser” von Prof. Busse und Thesenpapier Leopoldina
  2. Krankenhausschließung in Kirn
  3. Studie der Bertelsmann Stiftung der IGES
  4. Kanton Zürich

Krankenhausplanung

  • Die Krankenhausplanung ist Ländersache
  • Ist im Krankenhausfinanzierungsgesetz festgelegt
  • Die Länder stellen einen Krankenhausplan und Standortplan auf
  • Die Länder erstellen ein Landeskrankenhausgesetz
  • Beeinflussung der Krankenhausversorgung neben der Landeskrankenhausplanung
    • Bundesgesetze (Z.B. Krankenhausstrukturgesetz und der Krankenhausstrukturfond)
    • Krankenhausmarkt und Wettbewerb
    • Regelungen des GBA (Richtlinien, Gestuftes System der Notfallstrukturen, Sicherstellungszuschläge, Qualitätsindikatoren, Mindestmengen, Zentrums-Regelung)
    • Budgetverhandlungen
    • DRG-System
  • Die Methodik ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich

Methode der Krankenhausplanung

  • Übliche Berechnung erfolgt mit der Hill-Burton-Formel Bettenbedarf = ( Einwohnerzahl * Krankenhausaufnahme pro 1000 Einwohner * Verweildauer ) / (1000 * Bettennutzungsgrad * 365 )
  • Bedarfsermittlung anhand von Demographie, ambulantem Potenzial, Epidemiologie.
    • Beispiel Kanton Zürich
    • Beispiel NRW

Finanzierung der Krankenhausplanung

  • Duale Finanzierung der Krankenhäuser
    • Leistungserbringung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen und im Umfang des Versorgungsauftrages (Betriebskosten)
    • Investitionsförderung durch die Länder (Investitionskosten)

Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung

  • Die Bedarfsplanung erfolgt bundeseinheitlich
  • Der GBA erstellt entsprechende Richtlinien
  • Die Landes-KVen erstellen auf Grundlage der GBA-Richtlinien den Länder-Bedarfsplan

Grundbegriffe des Bedarfsplans

  • Versorgungsebenen
    • Hausärztliche Versorgung (Allgemeinmediziner)
    • Allgemeine fachärztliche Versorgung (Internisten, Chirurge)
    • Spezialisierte fachärztliche Versorgung (Anästhesisten, Fachinternisten, Kinderfachärzte)
    • Gesonderte fachärztliche Versorgung (Z.B. Humangenetiker, Laborarzt, Pathologe, Transfusionsmediziner usw.)
  • Dies enstpricht den regionaler Planungsbereichen
    • Mittelbereich
    • Kreise
    • Raumordnungsregion
    • KVen
  • Verhältniszahl ist das zentrale Steuerungsinstrument
    • Wie viele Ärzte auf Bevölkerung?
    • Beispiel: 1 Hausarzt auf 1609 Einwohner (Versorgungsebene 1), 1 Fachinternist auf 14.437 Einwohner (Versorgungsebene 3)
  • Differenzierung von Kreistypen
    • Unterschiedliche Landkreisetypen zeigen ein unterschiedliches Verhalten. Damit wird Rechnung getragen, dass große Städte Regionen mitversorgen.
  • Abweichungen aufgrund regionaler Besonderheiten ist zulässig
    • Beispiele: Regionale Demographie, regeionale Morbidität, Sozioökonomische Faktoren, Räumliche Faktoren, Infrastrukturelle Besonderheiten
    • Hiervon wird aber kaum Gebrauch gemacht
  • Bewertung des Versorgungsniveaus mit der Grundidee: Wenn attraktive Regionen gesperrt sind, müssen Ärzte, die sich niederlassen wollen, in weniger attraktive Regionen ausweichen.