Jakob Schumacher

Infektionsschutz

Kompendium

Cholera

Cholera ist ein vornehmlich über Trinkwasser übertragener Erreger, der eine starke Dehydratation verursacht. In Deutschland werden nur vereinzelt Fälle nachgewiesen.

Auflistung wichtiger Daten

  • Die Cholera wird verursacht die das Bekterium Vibrio cholerae
  • Der Erreger ist ein Bakterium.
  • Vibrio cholerae produziert das Cholera-Toxin
  • 1-2 Fälle werden in Deutschland jährlich gemeldet.
  • Der Erreger kommt insbesondere in Ländern mit niedrigen Hygienestandards bei Trinkwasser vor.
  • Der Erreger kommt überall in der Umwelt vor, aber nicht in Tieren
  • Die Inkubationszeit beträgt 12 bis 96 Stunden
  • Erkrankte Personen sind eigentlich nicht ansteckend.
  • Krankheitszeichen sind Erbrechen und reiswasserartiger Durchfall in großen Mengen.
  • Als Komplikation kann auftreten: Dehydratation
  • In etwa 65 von 100 Personen entwickeln keine Krankheitszeichen.
  • Der Erreger wird durch Trinkwasser übertragen.
  • Eine infektiösen Gastroenteritis muss gemeldet werden, wenn mehr als ein Fall auftritt oder die erkrankte Person mit Lebensmitteln arbeitet
  • Ein Labornachweis muss gemeldet werden
  • Kindereinrichtungen müssen Gesundheitsämter benachrichtigen

Übliche Maßnahmen des Gesundheitsamtes

  • Internationale Meldung
    • Der Erreger ist unmittelbar übermittlungspflichtig nach § 12. Details auf der Webseite des RKI

  • Informationsbeschaffung zum Fall
    • Dies erfolgt üblicherweise durch ein Telefonat mit der erkrankten Person

  • Übermittlung an die Landesstelle
    • Gesetzliche Vorschrift nach § 11 IfSG

  • Ausbruchsuntersuchung
    • Wenn mehrere Personen betroffen sind und die Aussicht darauf besteht durch den Ausbruch weitere Erkrankungsfälle zu verhindern sollte eine Ausbruchsuntersuchung durchgeführt werden

  • Unterrichtung anderer Gesundheitsämter.
    • Gesetzliche Vorschrift nach § 27 IfSG wenn die anderen Gesundheitsämter betroffen sind.

  • Tätigkeitsverbot nach § 34
    • Eine Person, die den Erreger ausscheidet, darf eine Kinder-Gemeinschaftseinrichtung nicht betreten. Siehe Empfehlungen zur Wiederzulassung der Länder bzw. des RKIs.

  • Tätigkeitsverbot nach § 42
    • Eine Person, die den Erreger ausscheidet, darf nicht beruflich mit bestimmten Lebensmittel arbeiten. Siehe Empfehlungen zur Wiederzulassung der Länder.

  • Einhaltung von Lebensmittelhygiene auf Reisen.

Stichpunkte für Interview

  • Welche Krankheitszeichen sind bei Ihnen aufgetreten?
    • Die Klinik ist relevant zur Einschätzung der Falldefinition.
  • Wann hat die Erkrankung genau begonnen?
    • Diese Frage ist relevant um herauszufinden wann und wo eine Ansteckung erfolgt sein könnte und wann andere Personen erkranken können.
  • Waren Sie vor der Erkrankung im Ausland?
    • Wenn die erkrankte Person während der Inkubationszeit im Ausland war, kann sie sich dort angesteckt haben. Bei Personen, die nicht im Ausland war sollte intensiver nach der Quelle gesucht, werden, da hier möglicherweise Maßnahmen möglich sind.
  • Mussten Sie aufgrund Ihrer Erkrankung ins Krankenhaus?
    • Diese Frage dient der Einschätzung des Schweregrades der Erkrankung
  • Sind in Ihrem Umfeld weitere Personen erkrankt?
    • Diese Frage ist wichtig um herauszufinden, ob ein Ausbruch vorliegt. Gegebenenfalls muss eine Ausbruchsuntersuchung erfolgen, gegebenenfalls müssen die anderen Personen nachgemeldet werden.
  • Wohnen Sie mit jemand zusammen, der in eine Kita oder Schule geht oder dort arbeitet?
    • Wenn das der Fall ist sollte ein TV nach §34.3. erwogen werden.
  • Haben Sie eine Verbindung zu einer Kita oder ähnlichen Einrichtung?
    • Wenn eine Verbindung zu einer Einrichtung besteht muss diese in die Maßnahmen mit einbezogen werden
  • Haben Sie eine Verbindung zu einer Einrichtung, in der sehr viele Menschen untergebracht sind?
    • Beispiele sind: Unterkunft für Asylbewerber, Gefängnis oder Obdachlosenunterkunft. Wenn eine Verbindung zu einer Einrichtung besteht muss diese in die Maßnahmen mit einbezogen werden
  • Haben Sie beruflich mit Lebensmitteln zu tun?
    • Personen, die mit bestimmten Lebensmitteln arbeiten müssen besonders beachtet werden.

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