Jakob Schumacher

Infektionsschutz

Kompendium

Kryptosporidiose

Kryptosporidiose ist eine infektiöse Darmerkrankung. Die Erkrankung wird durch Kryptopsoridien hervorgerufen.

Auflistung wichtiger Daten

  • Kryptosporidiose wird durch Kryptopsoridien hervorgerufen.
  • Der Erreger ist ein Parasit.
  • Der Erreger wird unterteilt in Spezies. Häufig sind Cryptosporidium hominis und Cryptosporidium parvum.
  • Kryptosporidien können Dauerformen bilden. Diese heißen Sporozoiten. Sie sind sehr widerstandsfähig.
  • Ungefähr 1800 Fälle werden jährlich in Deutschland gemeldet
  • Der Erreger kommt weltweit vor.
  • Der Erreger kommt im Darm von gesunden Menschen und Tieren vor. In Europa kommt dies bei etwa 1-4% der Menschen vor. C. Parvum kommt bei Rindern, Pferden, Ziegen und Schafen vor. C. Homonis fast nur beim Menschen.
  • Die Inkubationszeit beträgt 1 bis 12 Tage.
  • Erkrankte Personen sind ansteckend vom Beginn der Krankheitszeichen bis Wochen nach Ende der Krankheitszeichen.
  • Es gibt eine saisonale Häufung von Juli bis November
  • Krankheitszeichen bei immunkompetenten Personen sind wässriger Durchfall, Bauchschmerzen und Übelkeit.
  • Bei Immungeschwächten kann das die Erkrankung lange anhalten und zu einer Exxikose führen. Bei AIDS Patienten kann es auch zu einer sekundär sklerosierenden Cholangitis kommen.
  • Die Krankheitdauer bei Immunkompetenten beträgt 1-2 Wochen
  • Es gibt asymptomatische Fälle
  • Der Erreger wird häufig über Wasser übertragen, das heißt Trinkwasser und Badewasser. Die Erkrankung kann auch von Mensch-zu-Mensch, von Tier-zu-Mensch oder über Lebensmittel übertragen werden.
  • Eine infektiösen Gastroenteritis muss gemeldet werden, wenn mehr als ein Fall auftritt oder die erkrankte Person mit Lebensmitteln arbeitet
  • Ein Labornachweis muss gemeldet werden
  • Kindereinrichtungen müssen Gesundheitsämter benachrichtigen

Übliche Maßnahmen des Gesundheitsamtes

  • Informationsbeschaffung zum Fall
    • Dies erfolgt üblicherweise durch ein Telefonat mit der erkrankten Person

  • Übermittlung an die Landesstelle
    • Gesetzliche Vorschrift nach § 11 IfSG

  • Ausbruchsuntersuchung
    • Wenn mehrere Personen betroffen sind und die Aussicht darauf besteht durch den Ausbruch weitere Erkrankungsfälle zu verhindern sollte eine Ausbruchsuntersuchung durchgeführt werden

  • Unterrichtung anderer Gesundheitsämter.
    • Gesetzliche Vorschrift nach § 27 IfSG wenn die anderen Gesundheitsämter betroffen sind.

  • Einhaltung Toilettenhygiene.
    • Erkrankte Person: wenn möglich eigene Toilette benutzen. Die Toilette sollte täglich gewischt werden - wenn möglich desinfizierend. Nach dem Toilettengang Hände mit Seife waschen. Einrichtung: Toilettenhygiene gemäß des eigenen Hygieneplans und den Empfehlungen der KRINKO.

  • Einhaltung Händehygiene
    • Erkrankte Person: Hände häufig mit Seife waschen, insbesondere nach dem Toilettengang, vor dem Essen, nach dem Husten in die Hände, vor dem Behandeln von Wunden. Einrichtung: Händehygiene gemäß des eigenen Hygieneplans und den Empfehlungen der KRINKO.

  • Einhaltung der Wäschehygiene
    • Erkrankte Person: Wäsche bei mindestens 60° waschen. Wenn möglich unter Verwendung eines desinfizierenden Waschmittels. Einrichtung: Desinfizierende Wäsche nach Hygieneplan und nach der Desinfektionsmittelliste des RKI.

  • Isolierung der erkrankten Person in einer Einrichtung
    • Eine Isolierung sollte so weit als möglich eingeführt werden. Dazu sollte der Einrichtungsinterne Hygieneplan Vorgaben enthalten.

  • Einhaltung von Lebensmittelhygiene auf Reisen.
  • Ein betroffenes Schwimmbad sollte begangen werden.
  • Die betroffene Person sollte bis mindestens 14 Tage nach Abklingen der Symptome nicht schwimmen gehen.

Stichpunkte für Interview

  • Welche Krankheitszeichen sind bei Ihnen aufgetreten?
    • Die Klinik ist relevant zur Einschätzung der Falldefinition.
  • Wann hat die Erkrankung genau begonnen?
    • Diese Frage ist relevant um herauszufinden wann und wo eine Ansteckung erfolgt sein könnte und wann andere Personen erkranken können.
  • Mussten Sie aufgrund Ihrer Erkrankung ins Krankenhaus?
    • Diese Frage dient der Einschätzung des Schweregrades der Erkrankung
  • Waren Sie in den letzten 10 Tagen im Schwimmbad? Arbeiten Sie in einem Badebetrieb?
  • Haben Sie ein Haustier?
  • Sind Sie in einer Einrichtung in der Kinder- und Jugendliche betreut werden?
  • Arbeiten Sie mit Lebensmitteln?
  • Sie sollten bis 14 Tage nach dem Ende der Krankheitszeichen auf keinen Fall ins Schwimmbad gehen.
  • Waschen Sie sich häufig die Hände. Ganz unbedingt sollten Sie nach dem Toilettenbesuch und vor dem Essen die Hände waschen. Achten Sie auf eine gründliche Wäsche. Verwenden Sie Seife.
  • Vermeiden Sie den Kontakt zu Personen mit einem kaputten Immunsystem. Das sind zum Beispiel Personen mit einer Krebserkrankung, Säuglinge und Menschen mit HIV oder anderen seltenen Erkrankungen die das Immunsystem betreffen.

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