Jakob Schumacher

Infektionsschutz

Kompendium

Ornithose

Ornithose ist eine Zoonose, die grippeähnliche Symptome verursacht. Der Erreger ist üblicherweise in Vögeln zu finden.

Auflistung wichtiger Daten

  • Die Infektionskrankheit Ornithose wird durch den Erreger Chlamydophila psittaci hervorgerufen.
  • Der Erreger ist ein Bakterium.
  • Chlamydophila psittaci wird in Serotypen unterteilt
  • Ungefähr 10 Fälle werden in Deutschland gemeldet.
  • Der Erreger kommt weltweit vor.
  • Der Erreger kommt insbesondere in Papageienvögeln vor. Auch Enten, Truthühner und Tauben sind eine wichtige Infektionsquelle. Andere Vogelarten und Säugetiere können ebenfalls betroffen sein.
  • Der Erreger kann bis zu 4 Wochen infektiös bleiben
  • Eine Inkubationszeit beträgt im Regelfall 1 bis 4 Wochen
  • Menschen sind üblicherweise nicht ansteckend.
  • Der Erreger wird von den Vögeln über die Federn, Exkremente und respiratorischen Sekreten übertragen. Die Übertragung erfolgt aerogen. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist äußert unwahrscheinlich.
  • Typische Krankheitszeichen sind Zeichen eines grippalen Infekts: hohes Fieber, Muskelschmerzen, uneindeutige Hauterscheinungen. Im weiteren Verlauf kann ein Lungenentzündung entstehen.
  • Als Komplikation kann es zu einer Entzündung verschiedener Organe kommen, zum Beispiel zu einer Herzklappenentzündung oder Herzmuskelentzündung.
  • Ein Labornachweis muss gemeldet werden

Übliche Maßnahmen des Gesundheitsamtes

  • Informationsbeschaffung zum Fall
    • Dies erfolgt üblicherweise durch ein Telefonat mit der erkrankten Person

  • Übermittlung an die Landesstelle
    • Gesetzliche Vorschrift nach § 11 IfSG

  • Ausbruchsuntersuchung
    • Wenn mehrere Personen betroffen sind und die Aussicht darauf besteht durch den Ausbruch weitere Erkrankungsfälle zu verhindern sollte eine Ausbruchsuntersuchung durchgeführt werden

  • Unterrichtung anderer Gesundheitsämter.
    • Gesetzliche Vorschrift nach § 27 IfSG wenn die anderen Gesundheitsämter betroffen sind.

  • Unterrichtung des Veterinäramts
    • Gesetzliche Vorschrift nach § 27 IfSG sofern ein Übertragung durch ein Tier in Frage kommt

Stichpunkte für Interview

  • Welche Krankheitszeichen sind bei Ihnen aufgetreten?
    • Die Klinik ist relevant zur Einschätzung der Falldefinition.
  • Wann hat die Erkrankung genau begonnen?
    • Diese Frage ist relevant um herauszufinden wann und wo eine Ansteckung erfolgt sein könnte und wann andere Personen erkranken können.
  • Sind in Ihrem Umfeld weitere Personen erkrankt?
    • Diese Frage ist wichtig um herauszufinden, ob ein Ausbruch vorliegt. Gegebenenfalls muss eine Ausbruchsuntersuchung erfolgen, gegebenenfalls müssen die anderen Personen nachgemeldet werden.
  • Mussten Sie aufgrund Ihrer Erkrankung ins Krankenhaus?
    • Diese Frage dient der Einschätzung des Schweregrades der Erkrankung

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