Jakob Schumacher

Infektionsschutz

Kompendium

Q-Fieber

Q-Fieber ist eine Zoonose, die grippeähnliche Symptome verursacht. Sie tritt in Gebieten mit Schafshaltung auf. Der Erreger ähnelt der Legionellose.

Auflistung wichtiger Daten

  • Die Infektionskrankheit Q-Fieber wird durch den Erreger Coxiella burnetii hervorgerufen.
  • Der Erreger ist ein Bakterium.
  • Ungefähr 100 Fälle werden in Deutschland gemeldet.
  • Der Erreger kommt weltweit vor (außer Neuseeland und Antarktis)
  • Der Erreger kommt in insbesondere in Schafen und Ziegen und anderen Paarhufern vor. Zusätzlich kommt der Erreger in Zecken vor. Viele weitere Tierarten können betroffen sein
  • Der Erreger bildet Dauerformen und ist sehr umweltresistent
  • Eine Inkubationszeit beträgt im Regelfall 2 bis 3 Wochen
  • Menschen sind üblicherweise nicht ansteckend
  • Saisonaler Gipfel ist von Juni bis August
  • Der Erreger wird meist über Staub übertragen, dabei kann der Abstand zwischen Quelle und Infektionsort 2km betragen. Ein direkter Kontakt zu Tieren ist ebenfalls ein relevanter Übertragungsweg. Selten kommt vor eine Übertragung durch Lebensmittel, während der Schwangerschaft oder von Mensch-zu-Mensch. Zecken übertragen Q-Fieber nicht auf Menschen.
  • Typische Krankheitszeichen sind Zeichen eines grippalen Infekts: hohes Fieber, Muskelschmerzen, Stirnkopfschmerzen, Pneumonie und Hepatitis. Bei Schwangeren kann es zu Aborten kommen.
  • Es kann zu einer chronischen Infektion kommen. Dann persistiert der Erreger in verschiedenen Organen. Häufig ist eine Herzklappenentzündung.
  • 50 von 100 Menschen haben keine Krankheitszeichen.
  • Ein Labornachweis muss gemeldet werden

Übliche Maßnahmen des Gesundheitsamtes

  • Informationsbeschaffung zum Fall
    • Dies erfolgt üblicherweise durch ein Telefonat mit der erkrankten Person

  • Übermittlung an die Landesstelle
    • Gesetzliche Vorschrift nach § 11 IfSG

  • Ausbruchsuntersuchung
    • Wenn mehrere Personen betroffen sind und die Aussicht darauf besteht durch den Ausbruch weitere Erkrankungsfälle zu verhindern sollte eine Ausbruchsuntersuchung durchgeführt werden

  • Unterrichtung anderer Gesundheitsämter.
    • Gesetzliche Vorschrift nach § 27 IfSG wenn die anderen Gesundheitsämter betroffen sind.

  • Unterrichtung des Veterinäramts
    • Gesetzliche Vorschrift nach § 27 IfSG sofern ein Übertragung durch ein Tier in Frage kommt

  • Risikopersonen (Schwangere, Personen mit Herzklappen) sollten in spezialisierter ärztlicher Behandlung sein und ggf. prophylaktische Antibiotika bekommen.
  • Schwangere Personen sollten bei der Geburt bestimmten Isolierungsmaßnahmen unterliegen.

Stichpunkte für Interview

  • Welche Krankheitszeichen sind bei Ihnen aufgetreten?
    • Die Klinik ist relevant zur Einschätzung der Falldefinition.
  • Wann hat die Erkrankung genau begonnen?
    • Diese Frage ist relevant um herauszufinden wann und wo eine Ansteckung erfolgt sein könnte und wann andere Personen erkranken können.
  • Sind in Ihrem Umfeld weitere Personen erkrankt?
    • Diese Frage ist wichtig um herauszufinden, ob ein Ausbruch vorliegt. Gegebenenfalls muss eine Ausbruchsuntersuchung erfolgen, gegebenenfalls müssen die anderen Personen nachgemeldet werden.
  • Mussten Sie aufgrund Ihrer Erkrankung ins Krankenhaus?
    • Diese Frage dient der Einschätzung des Schweregrades der Erkrankung

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