Jakob Schumacher

Infektionsschutz

Kompendium

Shigellose

Shigellose ist in deutschen Gesundheitsämtern eine seltene Erkrankung. Der Erreger ist verwandt mit E.Coli. Ausbrüche können vorkommen. Die meisten Erkrankungsfälle sind importiert.

Auflistung wichtiger Daten

  • Shigellose wird verursacht durch humanpathogene Shigellen.
  • Der Erreger ist ein Bakterium.
  • Der Erreger wird unterteilt in Serogruppen A-D. (A Shigella dysenteriae, B Shigella flexneri, C Shigella boydii, D Shigella sonnei)
  • Shigella dysenteriae kann Shiga-Toxin 1 produzieren.
  • Shigella dysenteriae kann in selten Fällen ein Hämolytisch-urämisches-Syndrom herovorrufen.
  • Saisonaler Gipfel ist von Juni bis August
  • Ungefähr 500 Fälle werden in Deutschland jährlich gemeldet.
  • Der Erreger kommt weltweit vor. Reiserückkehrer kommen häufig aus Ägypten, Indien und Marokko.
  • Das Reservoir ist der Mensch
  • Die Inkubationszeit beträgt 12 bis 96 Stunden
  • Erkrankte Personen sind ansteckend vom Beginn der Krankheitszeichen bis etwa 2 Wochen nach Ende der Krankheitszeichen.
  • In seltenen Fällen wird der Erreger länger als 4 Wochen ausgeschieden.
  • Krankheitszeichen sind wässriger Durchfall der später blutig werden kann. Abdominelle Krämpfe sind typisch.
  • Als Komplikation kann auftreten: Dehydratation, Kolondilatation, Kolonperforation, Hämolytisch-urämisches Syndrom, Gelenkbeschwerden
  • Die Krankheitsdauer beträgt üblicherweise 5-7 Tage
  • In etwa 20 von 100 Personen entwickeln keine Krankheitszeichen.
  • Der Erreger wird übertragen von Mensch-zu-Mensch über die Hände, über Lebensmittel, über Trinkwasser, über Badewasser, über Fliegen von Fäkalien auf Essen, über Sex, insbesondere bei oro-analen Praktiken.
  • Eine infektiösen Gastroenteritis muss gemeldet werden, wenn mehr als ein Fall auftritt oder die erkrankte Person mit Lebensmitteln arbeitet
  • Ein Labornachweis muss gemeldet werden
  • Kindereinrichtungen müssen Gesundheitsämter benachrichtigen
  • Gruppenunterkünfte müssen Gesundheitsämter benachrichtigen

Übliche Maßnahmen des Gesundheitsamtes

  • Informationsbeschaffung, Übermittlung, Unterrichtung
    • Das Gesundheitsamt muss Informationen zum Fall sammeln, üblicherweise durch ein Interview mit der betroffenen Person und den Daten aus den Meldungen. Die Informationen müssen in der Meldesoftware eingegeben und übermittelt werden. Andere Ämter müssen ggf. unterrichtet werden z.B. Gesundheitsämter, Veterinärämter.

  • Ausbruchsuntersuchung
    • Wenn mehrere Personen betroffen sind und die Aussicht darauf besteht durch den Ausbruch weitere Erkrankungsfälle zu verhindern sollte eine Ausbruchsuntersuchung durchgeführt werden

  • Unterrichtung zur Küchenhygiene
    • Die erkrankte Person sollte zur Küchenhygiene unterrichtet werden. Siehe Empfehlungen BfR.

  • Unterrichtung zur Händehygiene
  • Einhaltung Toilettenhygiene.
    • Erkrankte Person: wenn möglich eigene Toilette benutzen. Die Toilette sollte täglich gewischt werden - wenn möglich desinfizierend. Nach dem Toilettengang Hände mit Seife waschen. Einrichtung: Toilettenhygiene gemäß des eigenen Hygieneplans und den Empfehlungen der KRINKO.

  • Einhaltung der Wäschehygiene
    • Erkrankte Person: Wäsche bei mindestens 60° waschen. Wenn möglich unter Verwendung eines desinfizierenden Waschmittels. Einrichtung: Desinfizierende Wäsche nach Hygieneplan und nach der Desinfektionsmittelliste des RKI.

  • Isolierung der erkrankten Person in einer Einrichtung
    • Eine Isolierung sollte so weit als möglich eingeführt werden. Dazu sollte der Einrichtungsinterne Hygieneplan Vorgaben enthalten.

  • Tätigkeitsverbot nach § 34
    • Eine Person, die den Erreger ausscheidet, darf eine Kinder-Gemeinschaftseinrichtung nicht betreten. Siehe Empfehlungen zur Wiederzulassung der Länder bzw. des RKIs.

  • Tätigkeitsverbot nach § 42
    • Eine Person, die den Erreger ausscheidet, darf nicht beruflich mit bestimmten Lebensmittel arbeiten. Siehe Empfehlungen zur Wiederzulassung der Länder.

  • Einhaltung von Lebensmittelhygiene auf Reisen.

Stichpunkte für Interview

  • Für die Meldestatistik erhebe ich einige Informationen. Dazu stelle ich Ihnen jetzt ein paar Fragen.
    • Die notwendigen Informationen der Meldesoftware sollten erhoben werden.
  • Sind in Ihrem Umfeld weitere Personen erkrankt?
    • Diese Frage ist wichtig um herauszufinden, ob ein Ausbruch vorliegt. Gegebenenfalls muss eine Ausbruchsuntersuchung erfolgen, gegebenenfalls müssen die anderen Personen nachgemeldet werden.
  • Wohnen Sie mit jemand zusammen, der in eine Kita oder Schule geht oder dort arbeitet?
    • Wenn das der Fall ist sollte ein TV nach §34.3. erwogen werden.
  • Haben Sie eine Verbindung zu einer Kita oder ähnlichen Einrichtung?
    • Wenn eine Verbindung zu einer Einrichtung besteht muss diese in die Maßnahmen mit einbezogen werden
  • Haben Sie eine Verbindung zu einer Einrichtung, in der sehr viele Menschen untergebracht sind?
    • Beispiele sind: Unterkunft für Asylbewerber, Gefängnis oder Obdachlosenunterkunft. Wenn eine Verbindung zu einer Einrichtung besteht muss diese in die Maßnahmen mit einbezogen werden
  • Haben Sie beruflich mit Lebensmitteln zu tun?
    • Personen, die mit bestimmten Lebensmitteln arbeiten müssen besonders beachtet werden.
  • Waren Sie vor der Erkrankung im Ausland?
    • Wenn die erkrankte Person während der Inkubationszeit im Ausland war, kann sie sich dort angesteckt haben. Bei Personen, die nicht im Ausland war sollte intensiver nach der Quelle gesucht, werden, da hier möglicherweise Maßnahmen möglich sind.
  • Leben Sie in einer homosexuellen Partnerschaft
    • Wenn das der Fall ist, sollte die betroffene Person über die Häufung bei MSM aufgeklärt werden und den wahrscheinlichen Übertragungsweg über oro-anale Praktiken.

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