Jakob Schumacher

Infektionsschutz

Kompendium

Typhus

Typhus ist eine übertragbare Krankheit. In Deutschland treten die Erkrankungen fast immer im Zusammenhang mit einer Reise auf.

Auflistung wichtiger Daten

  • Typhus wird durch das Bakterium Salmonella typhi verursacht, Paratyphus durch Salmonella paratyphi
  • Der Erreger ist ein Bakterium.
  • In Deutschland werden jährlich etwa 100 Typhus und Paratyphus Erkrankungen gemeldet
  • Meist wird der Erreger importiert. In Afrika, Südamerika und Südostasien ist die Erkrankung häufig, insbesondere in Indien, Pakistan und Bangladesh
  • Der Erreger kommt nur im Menschen vor
  • Typhus und Paratyphus werden über Lebensmittel und Trinkwasser übertragen. Diese werden kontaminiert durch Urin- oder Stuhlreste. Selten können Typhus und Paratyphus auch direkt von Mensch zu Mensch über eine Schmierinfektion übertragen werden.
  • Es existiert ein Impfstoff gegen die Erkrankung
  • Die Zeit von der Ansteckung bis zum Auftreten der ersten Krankheitszeichen beträgt bei Typhus 3-60 Tage, normalerweise zwischen 8-14 Tagen. Bei Paratyphus dauert diese Zeit meist 1–10 Tage.
  • Etwa 2-5% der Personen scheiden den Erreger über eine lange Zeit aus
  • Bei einem typischen Verlauf kommt es zu hohem Fieber, starkem Krankheitsgefühl, Abgeschlagenheit, Verstopfung, Übelkeit, Erbrechen, abdominellen Schmerzen und Hauterscheinungen auf dem Bauch. Im weiteren Verlauf kann es zu Durchfällen kommen. Häufig kommt es zu einem verlangsamten Herzschlag.
  • Es kann zu schweren Infektionen vieler Organe kommen
  • Bei Behandlung sterben weniger als 1% der erkrankten Personen
  • Eine infektiösen Gastroenteritis muss gemeldet werden, wenn mehr als ein Fall auftritt oder die erkrankte Person mit Lebensmitteln arbeitet
  • Ein Labornachweis muss gemeldet werden
  • Kindereinrichtungen müssen Gesundheitsämter benachrichtigen

Übliche Maßnahmen des Gesundheitsamtes

  • Informationsbeschaffung zum Fall
    • Dies erfolgt üblicherweise durch ein Telefonat mit der erkrankten Person

  • Übermittlung an die Landesstelle
    • Gesetzliche Vorschrift nach § 11 IfSG

  • Ausbruchsuntersuchung
    • Wenn mehrere Personen betroffen sind und die Aussicht darauf besteht durch den Ausbruch weitere Erkrankungsfälle zu verhindern sollte eine Ausbruchsuntersuchung durchgeführt werden

  • Unterrichtung anderer Gesundheitsämter.
    • Gesetzliche Vorschrift nach § 27 IfSG wenn die anderen Gesundheitsämter betroffen sind.

  • Tätigkeitsverbot nach § 34
    • Eine Person, die den Erreger ausscheidet, darf eine Kinder-Gemeinschaftseinrichtung nicht betreten. Siehe Empfehlungen zur Wiederzulassung der Länder bzw. des RKIs.

  • Tätigkeitsverbot nach § 42
    • Eine Person, die den Erreger ausscheidet, darf nicht beruflich mit bestimmten Lebensmittel arbeiten. Siehe Empfehlungen zur Wiederzulassung der Länder.

  • Einhaltung von Lebensmittelhygiene auf Reisen.

Stichpunkte für Interview

  • Welche Krankheitszeichen sind bei Ihnen aufgetreten?
    • Die Klinik ist relevant zur Einschätzung der Falldefinition.
  • Wann hat die Erkrankung genau begonnen?
    • Diese Frage ist relevant um herauszufinden wann und wo eine Ansteckung erfolgt sein könnte und wann andere Personen erkranken können.
  • Waren Sie vor der Erkrankung im Ausland?
    • Wenn die erkrankte Person während der Inkubationszeit im Ausland war, kann sie sich dort angesteckt haben. Bei Personen, die nicht im Ausland war sollte intensiver nach der Quelle gesucht, werden, da hier möglicherweise Maßnahmen möglich sind.
  • Mussten Sie aufgrund Ihrer Erkrankung ins Krankenhaus?
    • Diese Frage dient der Einschätzung des Schweregrades der Erkrankung
  • Sind in Ihrem Umfeld weitere Personen erkrankt?
    • Diese Frage ist wichtig um herauszufinden, ob ein Ausbruch vorliegt. Gegebenenfalls muss eine Ausbruchsuntersuchung erfolgen, gegebenenfalls müssen die anderen Personen nachgemeldet werden.
  • Wohnen Sie mit jemand zusammen, der in eine Kita oder Schule geht oder dort arbeitet?
    • Wenn das der Fall ist sollte ein TV nach §34.3. erwogen werden.
  • Haben Sie eine Verbindung zu einer mediznischen Einrichtung?
    • Beispiel sind Krankenhaus, Pflegeheim, Praxis. Wenn eine Verbindung zu einer Einrichtung besteht muss diese in die Maßnahmen mit einbezogen werden
  • Haben Sie eine Verbindung zu einer Kita oder ähnlichen Einrichtung?
    • Wenn eine Verbindung zu einer Einrichtung besteht muss diese in die Maßnahmen mit einbezogen werden
  • Haben Sie eine Verbindung zu einer Einrichtung, in der sehr viele Menschen untergebracht sind?
    • Beispiele sind: Unterkunft für Asylbewerber, Gefängnis oder Obdachlosenunterkunft. Wenn eine Verbindung zu einer Einrichtung besteht muss diese in die Maßnahmen mit einbezogen werden
  • Haben Sie beruflich mit Lebensmitteln zu tun?
    • Personen, die mit bestimmten Lebensmitteln arbeiten müssen besonders beachtet werden.

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