• Datenschutz ist kein Tatenschutz

Fall: Patient im SpDi möchte, dass seine Akte vernichtet wird. Vorgehen Mitte: Die Akte wird nicht vernichtet, da sie auf gesetzlicher Grundlage erhoben wurde

Fall: Nachbar meldet dem SpDi einen gewalttätigen Mann. Der SpDi kommt mit der Polizei (im Rahmen der Amtshilfe), es macht aber niemand auf. Am nächsten Tag meldet sich der Mann und sagt, die Daten hätten nicht an die Polizei weitergegeben werden dürfen, da die Polizei als Vollzugshilfe dabei war.
Vorgehen: Die Staatsanwaltschaft sagt es gibt keine Amtshilfe mehr, sondern nur noch Vollzugshilfe. Das heißt eigentlich hätten die Daten nicht an die Polizei weitergegeben dürfen.

Fall: Auf einem Grundstück werden Ratten vermutet. Der Besitzer droht mit Schlägen. Vorgehen: Wenn die Polizei als Vollzugsdienst mitgeht muss sie auch eingreifen. Gelöst wurde es dadurch, dass das Gesundheitsamt mit mehreren starken Personen vor Ort gegangen ist.

Fall: Anregung einer Betreuung, da er wahnhaft gesteuert ist. Nach Ansicht des Rechtsamtes muss dazu im Regelfall eine Einverständniserklärung vorliegen (dies gilt nicht für einen rechtfertigten Notstand, der hier aber nicht vorlag). Das gilt nach § 203 StGB Vorgehen: Wenn keine Eigen- oder Fremdgefährdung oder Einverständniserklärung vorliegt kann nichts gemacht werden.

Fall: Eingang von personenbezogenen Daten per E-Mail. Üblicherweise werden die E-mails ausgedruckt und dann gelöscht. Vorgehen: Es sollte sowieso eine Vertretungsregelung existieren, die dies ermöglicht

Fall: Dürfen personenbezogene Daten per E-mail verschickt werden. Was macht man mit E-Mail in denen personenbezogene Daten enthalten sind Vorgehen: An die korrekte Addresse dürfen auch personenbezogene Daten geschickt werden. E-Mails mit personenbezogenen Daten sollten am besten ausgedruckt und dann gelöscht werden. Problematisch sind automatische Backups.

Fall: Welche Versandwege sind sicher Vorgehen: Das sicherste Verfahren ist verschlossene persönliche Post.

Fall: Man erhält Daten aus dem Sozialamt mit personenbezogenen Daten zum Beispiel in der Betreffzeile Vorgehen: Sinnvoll wäre eine alle personenbezogenen Daten aus dem Antwortschreiben rauszulöschen und zu antowrten mit “In Bezug auf Ihre E-mail vom…”. Langfristig kann man versuchen über Gremien das andere Amt darauf hin zu weisen, dass dies nicht zulässig ist.

Fall: Briefe sollen als Rücksendeaddresse nicht die genaue Diensstellenbezeichnung enthalten. Der Empfänger könnte in Diskredit geraten, wenn dort “Beratungsstelle für Behinderte” steht. Cooperate Design Vorgehen: Auf den Brief wird das Stellenzeichen angegeben.

Fall: Im Rahmen einer Befundüberschreitung in der Trinkwasserverordnung Vorgehen: Im Rahmen der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahren kann ggf. ein Informationsschreiben notwendig sein.