Zum Nachlesen
Eugenik/Zwangssterilisation
- Ernst Rüdin und Max von Gruber veröffentlichten 1911 einen Artikel zu Rassenhygiene (erster deutscher)
- 1914 Veröffentlichung der Leitsätze der Eugenik
- Eugenik oder Rassenhygiene war vor 1933 eine top-moderne Wissenschaft
- Siehe z.B. Rassenhygiene-Vorlesungen an den Universitäten
- Grotjahn (Landesgesundheitsrat Sozialdemokrat): “10% der Deutschen müssten sterilisiert werden”
- In den USA war die Carnegie-Foundation sehr aktiv
- Burgdörfer: Volk ohne Jugend von 1932: “Überwucherung der Höherwertigen von den Minderwertigen”
- Analog dazu: Sarazin “Deutschland schafft sich ab”: Tabelle 8.9. S. 359
- 1932 Arthur Gütt Artikel zu “Bevölkerungspolitik und öffentliches Gesundheitswesen”
- Weimarer Eugenik: Vorschlag eines Gesetzes zur Eugenik (im Jahr 1932)
- In Idiana (USA) wurde das erste Sterilisationsgesetz 1907 erstellt
- In Schweden waren zwischen 1935 und 1976 vermehrt Frauen von Zwangssterilisation betroffen
- In den demokratischen Staaten wurde die zwangssterilisation im geringeren Umfang durchgeführt als in Deutschland
- Claas: Rasse und Seele war ein Sachbuch
- Das Gesetzt GVG wurde am 3. Juli 1934
- Gesundheitsämter gab es seit 1907 in Köln
- Die ersten Gesundheitsämter entstanden vor allem in den Westpreußischen Städten aus kommunaler Initiative
- Vorher gab es einzelne Personen, die als Kreisärzte gearbeitet haben.
- Das GVG hat zum ersten mal deutschlandweit Gesundheitsämter vorgesetzt. Das war umstritten, da teuer (insbesondere wollte der deutsche Städtetag das nicht)
- Es gab kommunale (90) und staatliche Gesundheitsämter (650)
- Im Gesetzt stand sehr prominent “Erb- und Rassenpflege”
- In Österreich gilt das GVG und seine 3 Durchführungsverordnung nach wie vor. Einzelne Bundesländer in Deutschland haben erst in den 00er Jahren das Gesetz abgeschafft
- 1961 entstand das Gesundheitsministerium
- Während der NS-Zeit war die Abteilung Volksgesundheit im Ministerium des Inneren angesiedelt
- Oberbehörden gab es z.B. das Robert Koch-Institut
- Aufgaben der Gesundheitsämter
- Gesundheitsaufsicht
- Gesundheitspolizei
- Gesundheitsaufsicht
- Überwachung Medizinalpersonen
- Gutachterpersonen
- Gesundheitsfürsorge
- Säuglingsfürsorge
- Schulgesundheitspflege
- TB-Fürsorge
- Krüppelfürsorge
- Trinkerfürsorge
- Erb- und Rassenpflege
- Positive Eugenik
- Negative Eugenik
- Positive Eugenik: Ehestandsdarlehen, Kinderbeihilfen, Ausbildungshilfen, Ehrenbruch der deutschen kinderreichen Familie, Ehrenkreuz der deutschen Mutter.
- Negative Eugenik: Zwangssterilisation, Eheverbote, Euthanasie
- Handbücherei für den öffentlichen Gesundheitsdienst im Thieme Verlag (zuvor im Fischer-Verlag, der aber arisiert wurde)
- Programmatisches Motto von Frick: “Es ist falsch sich mehr um die Kranken als um die Gesunden zu kümmern”
- Ottmar Freiherr von Voschur veröffentlicht 1935 “Leitfaden der Rassenhygiene” und weitere Dokumente
- Hr. von Voschur gründet nach der NS-Zeit das erste Institut für Humangenetik
- Hr. von Voschur bekam das Bundesverdienstkreuz
- Diese Wissenschaft wurde auch die Schulbücher mit aufgenommen
- Daten wurden in Erbkarteien erfasst (davon wurden ca. 10 Mio. erstellt)
- Von jeder Familie wurde eine Sippentafel erstellt
- In der NS-Zeit gab es meist Zwei Wege um Dinge umzusetzen:
- Recht und Gesetzt mit Beamtenstaat
- Maßnahmenstaat, der durch die Partei vorgegeben wurde
- Der Beamtenstaat folgt der “normativen Macht des Faktischen”
- Auszug aus dem Gesetz
- “Wer erbkrank ist, kann unfruchtbar gemacht werden”
- Erbkrank im Sinne dieses Gesetzes ist, wer an einer der folgenden Krankheiten leidet:
- angeborener Schwachsinn
- Schizophrenie
- Anzeigenpflicht für Ärzte, Krankenpfleger usw., auch eigene Antragsstellung möglich
- Die Gesundheitsämter konnten dann beim Erbgesundheitsgericht eine Sterilisation beantragen
- Die Erbgesundheitsgerichte sprachen in 96% die Sterilisation aus
- “Schwachsinn” ist bewusst unscharf gewählt, z.B. gab es “Moralischen Schwachsinn” zum Beispiel bei promiskuitiven Frauen
- Es gab riesige Ermessensspielräume
- Bei der OP der Frauen gab es eine hohe Todesrate da Laparotomien durchgeführt werden mussten
- Es wurde zum Teil auch vaginal sterilisert
- Es gab die Rektal-Basisnarkose
- Es gab eine Bestrahlungs-Sterilisation
- Den Gesundheitsämter ging ein Bericht über die Operationen zu
- Thüringen war ein Muster-Gau (1 von 33 war nicht in der NSDAP)
- Westphalen viel weniger nazifiziert (26 von 108 waren nicht in der NSDAP)
- In Thüringen wurde viel mehr sterilisiert
- Unterschiedliche Amtsärzte verhielten sich unterschiedlich
- Amtsarzt Julius Angele war der Leiter des Gesundheitsamtes in Aalen und Mitglied der Zentrums-Partei
- Da es Personalmangel gab blieb er bis zum Kriegsende Amtsarzt
- Amtsarzt Hr. Hofmann war Leiter des Gesundheitsamtes in Eichstatt war ein Verfechter der Eugenik
- Die Indikationen wurden ausgeweitet
- Ältere Personen wurden üblicherweise nicht mehr sterilisiert
- Der Amtsarzt von Donauwörth wurde proaktiv tätig und beschwerte sich über polnische Zwangsarbeiterinnen, die Kinder bekämen
- Insgesamt wurden ca. 400.000 zwangssterilisiert also 0,5% der Gesamtpopulation
- “Schwangerschaftsuntebrechung”
- Vier Kategorien
- Erwünschte Personen
- Durchschnittsbevölkerung
- Noch tragbare Personen
- Asoziale Person
- Der Amtsarzt von Griesbach kann als “faul” bezeichnet werden. Er bekam mehrere Beschwerden. Er hatte sehr wenig Sterilisationen. Vermutlich blieb er als Amtsleiter, da es wenig Personal gab.
- Die Kommunalärzte waren im Vergleich zu den staatlichen Gesundheitsämtern nicht so deutschnational
- In Neuburg gab es einen sehr strengen Amtsarzt
- Der Neuburger Amtsarzt ist sehr spät in die NSDAP eingetreten.
- Der Amtsarzt hat sich zum Teil über bekannte Informationen hinweggesetzt.
- Franz Josef Strauss hat 1965 zur Entschädigung gesagt: Das Entschädigungsgeld geht direkt an Schwachsinnige, Psychopathen usw. Zu finden im Internet.
- Die Amerikaner waren bei der “Reinstatement” sehr pragmatisch.
- Papst Pius der Elfte hatte in einer Enzyklika eine Sterilisation untersagt.
- Ein Amtsarzt von Köln hatte sich offen gegen Zwangssterilisation ausgesprochen. Er wurde degradiert und nach einem Jahr aus dem öffentlichen Dienst 1935 entfernt.
Euthanasie
- Die Wurzeln der Vergasung stammt aus dem medizinischen Bereich
- Kranke wurden von Krankenhausleitern euthanasiert
- Kinder wurden auch der Euthanasie zugeführt.
- Villa in der Tiergartenstraße 4 um 1940: Hier wurde der Massenmord “T4” organisiert.
- Hitlers Ermächtigungsschreiben vorgelegt vom Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt.: “Gnadentod für nach menschliem Ermessen unheilbar Kranken.
- Es sollte ein Gesetz zur Euthanasie erstellt werden - dazu kam es aber nie.
- Mordanstalten gab es insgesamt 7: Graffeneck, Hadamar, Brandenburg an der Havel, Bernburg, Sonnenstein, Hartheim.
- Beispiel aus dem Gesundheitsamt Neuburg: Mitteilung an zwei Söhne bei der vorgegaukelt wurde, dass der Vater im Krankenhaus verstorben.
- Die ermordeten wurden üblicherweise eingeäschert
- Runderlaß vom 18.8.1939 aus dem Reichsministerium für Innere: Meldepflicht für mißgestaltete Neugeborene
- Der Runderlaß war geheim, nur die erste Seite wurde verbreitet
- Es gab ein Kopfgeld für Hebammen von 2 Reichsmark
- Die Meldung geht an die Gesundheitsämter
- Die Gesundheitsämter geben die Meldung weiter an den Reichsausschuß in Berlin
- Der Reichsausschuß wurde durch Gutachter beraten.
- Die Gutachter empfahlen Tötung oder die Behandlung in einer Kinderfachabteilung
- Getötet wurde durch Verhungerlassen, Barbiturate
- Den Gutachtern wurden nie der Prozess gemacht.
- Der Gutachter Hr. Catel hat noch populäre Fachbücher geschrieben.
- In Berlin lief die Euthanasie über Hans Heinze mit einer Kinderanstalt in Görden (1700 Kinder von 4000 Kinder)
- 40 Kinder aus Görden wurden “auf Bestellung” zu Forschungszwecken ermordet.
- Lübecker Impfkatastrophe
- Absichtliches infizieren mit Tuberkulose zur Erforschung von Tuberkulose-Impfstoffen
- Forschung in Berlin durch Susanne Dötz aus der Charite
Beispiel für die Wirkung in die Gegenwart hinein
- Zwangsbluttest auf HIV oder Hepatitis B auf Personen mit Migrationshintergrund
- Aufforderung bei Zwangsabschiebungen nur auf somatische Krankheiten zu achten
- Verwaltungsvorschrift der Bayrischen Regierung: Maßnahmenkatalog zur Verhütung und Bekämpfung der Immunschwächekrankheit. Die Verwaltungsvorschrift ist veröffentlicht
- Gauweiler vertrat den Maßnahmenkatalog
- Rita Süssmuth war gegen eine namentliche Meldepflicht
- BVÖGD protestiert gegen den bayrischen Maßnahmenkatalog
- Beispiel aus Bayern:
- Kripo meldet 4 “Fixer”
- Bei der Vorladung wird nicht auf “AIDS” hingewiesen: “zur Abklärung eines wichtigen Befundes.”
- Ansteckungsverdacht ist bereits definiert als Mitglied einer Gruppenzugehörigkeit
- Ein “Fixer” hat sich geweigert und hat eine Ordnungswidrigkeit bekommen
- Vor Gericht ist ein Vergleich geschlossen werden
- Unterbringungsgesetz aus Bayern
- Es gibt vorgefertigte Bescheide für die Zwangseinweisung
- Der Amtsleiter hat eine Mitarbeiterin zwangseingewiesen
- Infektionsschutzgesetz
- Urteil Verwaltungsgericht 22. März 2012
- Hannover: Zwei Schulen. Ein Schüler aus einer anderen Schule hatte geklagt.
- Vortrag MR Fabian Feil, Niedersächsisches Sozialministerium Nationale Impfkonferenz 16.05.2013
- Datenschutz
- Psychiatrische Epikrise per E-Mail verschickt zur Verlängerung eines Reha-Antrages
- Die Polizei schickt personenbezogene Daten für die Meldung von Suchtkranke
- Gutachtenauftrag
- Nach einem Antrag auf ein “Allergikerzimmer” wurde eine Gesundheitsbeschwerden
- Das Gesundheitsamt wurde zu einer Dienstfähigkeitsuntersuchung aufgefordert.