Zum Nachlesen

Eugenik/Zwangssterilisation

  • Ernst Rüdin und Max von Gruber veröffentlichten 1911 einen Artikel zu Rassenhygiene (erster deutscher)
  • 1914 Veröffentlichung der Leitsätze der Eugenik
  • Eugenik oder Rassenhygiene war vor 1933 eine top-moderne Wissenschaft
  • Siehe z.B. Rassenhygiene-Vorlesungen an den Universitäten
  • Grotjahn (Landesgesundheitsrat Sozialdemokrat): “10% der Deutschen müssten sterilisiert werden”
  • In den USA war die Carnegie-Foundation sehr aktiv
  • Burgdörfer: Volk ohne Jugend von 1932: “Überwucherung der Höherwertigen von den Minderwertigen”
  • Analog dazu: Sarazin “Deutschland schafft sich ab”: Tabelle 8.9. S. 359
  • 1932 Arthur Gütt Artikel zu “Bevölkerungspolitik und öffentliches Gesundheitswesen”
  • Weimarer Eugenik: Vorschlag eines Gesetzes zur Eugenik (im Jahr 1932)
  • In Idiana (USA) wurde das erste Sterilisationsgesetz 1907 erstellt
  • In Schweden waren zwischen 1935 und 1976 vermehrt Frauen von Zwangssterilisation betroffen
  • In den demokratischen Staaten wurde die zwangssterilisation im geringeren Umfang durchgeführt als in Deutschland
  • Claas: Rasse und Seele war ein Sachbuch
  • Das Gesetzt GVG wurde am 3. Juli 1934
  • Gesundheitsämter gab es seit 1907 in Köln
  • Die ersten Gesundheitsämter entstanden vor allem in den Westpreußischen Städten aus kommunaler Initiative
  • Vorher gab es einzelne Personen, die als Kreisärzte gearbeitet haben.
  • Das GVG hat zum ersten mal deutschlandweit Gesundheitsämter vorgesetzt. Das war umstritten, da teuer (insbesondere wollte der deutsche Städtetag das nicht)
  • Es gab kommunale (90) und staatliche Gesundheitsämter (650)
  • Im Gesetzt stand sehr prominent “Erb- und Rassenpflege”
  • In Österreich gilt das GVG und seine 3 Durchführungsverordnung nach wie vor. Einzelne Bundesländer in Deutschland haben erst in den 00er Jahren das Gesetz abgeschafft
  • 1961 entstand das Gesundheitsministerium
  • Während der NS-Zeit war die Abteilung Volksgesundheit im Ministerium des Inneren angesiedelt
  • Oberbehörden gab es z.B. das Robert Koch-Institut
  • Aufgaben der Gesundheitsämter
    • Gesundheitsaufsicht
      • Gesundheitspolizei
      • Gesundheitsaufsicht
      • Überwachung Medizinalpersonen
      • Gutachterpersonen
    • Gesundheitsfürsorge
      • Säuglingsfürsorge
      • Schulgesundheitspflege
      • TB-Fürsorge
      • Krüppelfürsorge
      • Trinkerfürsorge
    • Erb- und Rassenpflege
      • Positive Eugenik
      • Negative Eugenik
  • Positive Eugenik: Ehestandsdarlehen, Kinderbeihilfen, Ausbildungshilfen, Ehrenbruch der deutschen kinderreichen Familie, Ehrenkreuz der deutschen Mutter.
  • Negative Eugenik: Zwangssterilisation, Eheverbote, Euthanasie
  • Handbücherei für den öffentlichen Gesundheitsdienst im Thieme Verlag (zuvor im Fischer-Verlag, der aber arisiert wurde)
  • Programmatisches Motto von Frick: “Es ist falsch sich mehr um die Kranken als um die Gesunden zu kümmern”
  • Ottmar Freiherr von Voschur veröffentlicht 1935 “Leitfaden der Rassenhygiene” und weitere Dokumente
  • Hr. von Voschur gründet nach der NS-Zeit das erste Institut für Humangenetik
  • Hr. von Voschur bekam das Bundesverdienstkreuz
  • Diese Wissenschaft wurde auch die Schulbücher mit aufgenommen
  • Daten wurden in Erbkarteien erfasst (davon wurden ca. 10 Mio. erstellt)
  • Von jeder Familie wurde eine Sippentafel erstellt
  • In der NS-Zeit gab es meist Zwei Wege um Dinge umzusetzen:
  • Recht und Gesetzt mit Beamtenstaat
  • Maßnahmenstaat, der durch die Partei vorgegeben wurde
  • Der Beamtenstaat folgt der “normativen Macht des Faktischen”
  • Auszug aus dem Gesetz
    • “Wer erbkrank ist, kann unfruchtbar gemacht werden”
    • Erbkrank im Sinne dieses Gesetzes ist, wer an einer der folgenden Krankheiten leidet:
      1. angeborener Schwachsinn
      2. Schizophrenie
    • Anzeigenpflicht für Ärzte, Krankenpfleger usw., auch eigene Antragsstellung möglich
    • Die Gesundheitsämter konnten dann beim Erbgesundheitsgericht eine Sterilisation beantragen
    • Die Erbgesundheitsgerichte sprachen in 96% die Sterilisation aus
    • “Schwachsinn” ist bewusst unscharf gewählt, z.B. gab es “Moralischen Schwachsinn” zum Beispiel bei promiskuitiven Frauen
    • Es gab riesige Ermessensspielräume
  • Bei der OP der Frauen gab es eine hohe Todesrate da Laparotomien durchgeführt werden mussten
  • Es wurde zum Teil auch vaginal sterilisert
  • Es gab die Rektal-Basisnarkose
  • Es gab eine Bestrahlungs-Sterilisation
  • Den Gesundheitsämter ging ein Bericht über die Operationen zu
  • Thüringen war ein Muster-Gau (1 von 33 war nicht in der NSDAP)
  • Westphalen viel weniger nazifiziert (26 von 108 waren nicht in der NSDAP)
  • In Thüringen wurde viel mehr sterilisiert
  • Unterschiedliche Amtsärzte verhielten sich unterschiedlich
  • Amtsarzt Julius Angele war der Leiter des Gesundheitsamtes in Aalen und Mitglied der Zentrums-Partei
  • Da es Personalmangel gab blieb er bis zum Kriegsende Amtsarzt
  • Amtsarzt Hr. Hofmann war Leiter des Gesundheitsamtes in Eichstatt war ein Verfechter der Eugenik
  • Die Indikationen wurden ausgeweitet
  • Ältere Personen wurden üblicherweise nicht mehr sterilisiert
  • Der Amtsarzt von Donauwörth wurde proaktiv tätig und beschwerte sich über polnische Zwangsarbeiterinnen, die Kinder bekämen
  • Insgesamt wurden ca. 400.000 zwangssterilisiert also 0,5% der Gesamtpopulation
  • “Schwangerschaftsuntebrechung”
  • Vier Kategorien
    1. Erwünschte Personen
    2. Durchschnittsbevölkerung
    3. Noch tragbare Personen
    4. Asoziale Person
  • Der Amtsarzt von Griesbach kann als “faul” bezeichnet werden. Er bekam mehrere Beschwerden. Er hatte sehr wenig Sterilisationen. Vermutlich blieb er als Amtsleiter, da es wenig Personal gab.
  • Die Kommunalärzte waren im Vergleich zu den staatlichen Gesundheitsämtern nicht so deutschnational
  • In Neuburg gab es einen sehr strengen Amtsarzt
  • Der Neuburger Amtsarzt ist sehr spät in die NSDAP eingetreten.
  • Der Amtsarzt hat sich zum Teil über bekannte Informationen hinweggesetzt.
  • Franz Josef Strauss hat 1965 zur Entschädigung gesagt: Das Entschädigungsgeld geht direkt an Schwachsinnige, Psychopathen usw. Zu finden im Internet.
  • Die Amerikaner waren bei der “Reinstatement” sehr pragmatisch.
  • Papst Pius der Elfte hatte in einer Enzyklika eine Sterilisation untersagt.
  • Ein Amtsarzt von Köln hatte sich offen gegen Zwangssterilisation ausgesprochen. Er wurde degradiert und nach einem Jahr aus dem öffentlichen Dienst 1935 entfernt.

Euthanasie

  • Die Wurzeln der Vergasung stammt aus dem medizinischen Bereich
  • Kranke wurden von Krankenhausleitern euthanasiert
  • Kinder wurden auch der Euthanasie zugeführt.
  • Villa in der Tiergartenstraße 4 um 1940: Hier wurde der Massenmord “T4” organisiert.
  • Hitlers Ermächtigungsschreiben vorgelegt vom Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt.: “Gnadentod für nach menschliem Ermessen unheilbar Kranken.
  • Es sollte ein Gesetz zur Euthanasie erstellt werden - dazu kam es aber nie.
  • Mordanstalten gab es insgesamt 7: Graffeneck, Hadamar, Brandenburg an der Havel, Bernburg, Sonnenstein, Hartheim.
  • Beispiel aus dem Gesundheitsamt Neuburg: Mitteilung an zwei Söhne bei der vorgegaukelt wurde, dass der Vater im Krankenhaus verstorben.
  • Die ermordeten wurden üblicherweise eingeäschert
  • Runderlaß vom 18.8.1939 aus dem Reichsministerium für Innere: Meldepflicht für mißgestaltete Neugeborene
  • Der Runderlaß war geheim, nur die erste Seite wurde verbreitet
  • Es gab ein Kopfgeld für Hebammen von 2 Reichsmark
  • Die Meldung geht an die Gesundheitsämter
  • Die Gesundheitsämter geben die Meldung weiter an den Reichsausschuß in Berlin
  • Der Reichsausschuß wurde durch Gutachter beraten.
  • Die Gutachter empfahlen Tötung oder die Behandlung in einer Kinderfachabteilung
  • Getötet wurde durch Verhungerlassen, Barbiturate
  • Den Gutachtern wurden nie der Prozess gemacht.
  • Der Gutachter Hr. Catel hat noch populäre Fachbücher geschrieben.
  • In Berlin lief die Euthanasie über Hans Heinze mit einer Kinderanstalt in Görden (1700 Kinder von 4000 Kinder)
  • 40 Kinder aus Görden wurden “auf Bestellung” zu Forschungszwecken ermordet.
  • Lübecker Impfkatastrophe
  • Absichtliches infizieren mit Tuberkulose zur Erforschung von Tuberkulose-Impfstoffen
  • Forschung in Berlin durch Susanne Dötz aus der Charite

Beispiel für die Wirkung in die Gegenwart hinein

  1. Zwangsbluttest auf HIV oder Hepatitis B auf Personen mit Migrationshintergrund
  2. Aufforderung bei Zwangsabschiebungen nur auf somatische Krankheiten zu achten
  3. Verwaltungsvorschrift der Bayrischen Regierung: Maßnahmenkatalog zur Verhütung und Bekämpfung der Immunschwächekrankheit. Die Verwaltungsvorschrift ist veröffentlicht
    • Gauweiler vertrat den Maßnahmenkatalog
    • Rita Süssmuth war gegen eine namentliche Meldepflicht
    • BVÖGD protestiert gegen den bayrischen Maßnahmenkatalog
    • Beispiel aus Bayern:
    • Kripo meldet 4 “Fixer”
    • Bei der Vorladung wird nicht auf “AIDS” hingewiesen: “zur Abklärung eines wichtigen Befundes.”
    • Ansteckungsverdacht ist bereits definiert als Mitglied einer Gruppenzugehörigkeit
    • Ein “Fixer” hat sich geweigert und hat eine Ordnungswidrigkeit bekommen
    • Vor Gericht ist ein Vergleich geschlossen werden
  4. Unterbringungsgesetz aus Bayern
    • Es gibt vorgefertigte Bescheide für die Zwangseinweisung
    • Der Amtsleiter hat eine Mitarbeiterin zwangseingewiesen
  5. Infektionsschutzgesetz
    • Urteil Verwaltungsgericht 22. März 2012
    • Hannover: Zwei Schulen. Ein Schüler aus einer anderen Schule hatte geklagt.
    • Vortrag MR Fabian Feil, Niedersächsisches Sozialministerium Nationale Impfkonferenz 16.05.2013
  6. Datenschutz
    • Psychiatrische Epikrise per E-Mail verschickt zur Verlängerung eines Reha-Antrages
    • Die Polizei schickt personenbezogene Daten für die Meldung von Suchtkranke
  7. Gutachtenauftrag
    • Nach einem Antrag auf ein “Allergikerzimmer” wurde eine Gesundheitsbeschwerden
    • Das Gesundheitsamt wurde zu einer Dienstfähigkeitsuntersuchung aufgefordert.