Kommunalrecht
Unterteilung der Verwaltung
- Bund: unmittelbare Staatsverwaltung
- Länder: unmittelbare Staatsverwaltung
-
Kommunalbehörden: mittelbare Staatsverwaltung
- Mittelbare Staatsverwaltung heißt die Verwaltungsaufgaben werden nicht durch eigene Behörden durchgeführt.
- Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts
- Rechtsfähige Stiftungen
- Beliehene
- Körperschaften
- Realkörperschaften
- Verbandskörperschaften
- Rechtsfähigkeit
- Mitgliedschaft (egal ob freiwillig oder unfreiwillig)
- Unterliegen der Rechtsaufsicht
- Anstalten des öffentlichen Rechts (Nur Benutzer)
- Stiftung (Nutznießer)
- Beliehene
- z.B. Tüv
- z.B. belehrende Ärzte
- Kommunen sind Gebietskörperschaften
- Diese haben freiwillige und pflichtige Aufgaben