Unterteilung der Verwaltung

  • Bund: unmittelbare Staatsverwaltung
  • Länder: unmittelbare Staatsverwaltung
  • Kommunalbehörden: mittelbare Staatsverwaltung

  • Mittelbare Staatsverwaltung heißt die Verwaltungsaufgaben werden nicht durch eigene Behörden durchgeführt.
    • Körperschaften des öffentlichen Rechts
    • Rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts
    • Rechtsfähige Stiftungen
    • Beliehene
  • Körperschaften
    • Realkörperschaften
    • Verbandskörperschaften
    • Rechtsfähigkeit
    • Mitgliedschaft (egal ob freiwillig oder unfreiwillig)
    • Unterliegen der Rechtsaufsicht
  • Anstalten des öffentlichen Rechts (Nur Benutzer)
  • Stiftung (Nutznießer)
  • Beliehene
    • z.B. Tüv
    • z.B. belehrende Ärzte
  • Kommunen sind Gebietskörperschaften
    • Diese haben freiwillige und pflichtige Aufgaben