Kommunaverwaltung
Kommunalrecht
- Kommunalverwaltung ist Teil der öffentlichen Verwaltung
- Kommunale Selbstverwaltung bedeutet Aktivierung der Bürger “Für Ihre eigenen Angelegenheiten”
Geschichte
- Abschaffung der kommunalen Selbstverwaltung 1935
- Britisches Kommunalrecht mit Doppelspitze und Gemeindedirektor als Leiter der Verwaltung
- Kommunalreform 1994: Abschaffung der Doppelspitze
- Stadte und Gemeinden: Bürgermeister
- Kreisfreie Städte: Oberbürgermeister
- Kreis: Landrat
Verfassungsrechtliche Garantie
- Kommunalrecht stammt aus dem Artikel 28, 30 und 70 des GG
- Das Kommunalrecht ist in allen Bundesländern nahezu gleich
Träger der kommunalen Selbstverwaltung
- Träger der Kommunalen Selbstverwaltung
- Gemeinden
- Kreise
- Kreisfreie Städte
- Eine Gemeinde ist eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts.
- Organe der Gemeinde sind insbesondere
- Rat
- Bürgermeister
- Organe des Kreises
- Kreistag
- Kreisausschuss
- Landrat
- Unmittelbare Staatsverwaltung
- Der Staat wird durch eigene Organe tätig
- Mittelbare Staatsverwaltung
Einteilung der Landesbehörden
- Oberste Landesbehörden
- Landesoberbehörden (z.B. Landesämter)
- Landesmittelbehörden
- Untere Landesbehörde (wird häufig den Kommunen übertragen)
- Die Kommunen bilden Staatsrechlich keine dritte Ebene
- Die Kommune gehört zur Exekutive, obwohl sie Rechtsnormen setzen können. Der Rat ist also ein Verwaltungsorgan
- Rechtsstellung der Kommunen
- Kommunen haben keine Einzelbestandsgarantie
- Kommunen haben die Möglichkeit einer Klage gegen Maßnahmen des Landes
- Gewährleistung eines eigenen Aufgabenbereiches zur eigenverantwortlichen Erledigung
Gemeindehoheiten
Die Gemeinde hat verschiedene Hoheiten
- Gebietshoheit
- Organisationshoheit: Ausgestaltung der internen Organisation – Befugnis für Aufgabenwahrnehmung, Abläufe und Entscheidungszuständigkeiten
- Zum Beispiel: Der Zuschnitt der Ämter darf von der Kommune bestimmt werden (folgt aber meist den Empfehlungen der KGST)
- Personalhoheit: Auswahl, Anstellung, Beförderung und Entlassung von Angestellten und Beamten
- Zum Beispiel: Wahl ob Beamte oder Angestellte eingestellt werden.
- Zum Beispiel: Der Chef darf ein Amtsleiter sein. Während der Pandemie kam der Landrat und meinte: Sie impfen jetzt von morgens um 8 bis abends um 8. Das ist rechtens, da er nicht gesagt hat, wie geimpft werden soll.
- Finanzhoheit: Recht auf eigenverantwortliche Einnahmen und Ausgabenwirtschaft im Rahmen eines geordneten Haushaltswesen (aber kein originäres Steuerfindungsrecht)
- Hier gibt es starke Eingriffmöglichkeit des Landes
- Zum Beispiel: Nothaushalt. Der Landrat kam und sagt: entweder 50000 einsparen oder 3 Stellen gehen weg
- Planungshoheit: Eigenverantwortliche Ordnung und Gestaltung des Gemeindegebiets, namentlich in Ansehung der baulichen Nutzung
- Zum Beispiel: Flächennutzungsplan
- Satzungshoheit: Befugnis zur Rechtssetzung. Erstellen von Satzungen oder Rechtsverordnungen
- Zum Beispiel: Alkoholtrinken auf der Straße nicht erlaubt
- Aufgaben der Kommunen
- Selbstverwaltungsangelegenheiten
- Freiwillige Aufgaben (zum Beispiel: Betrieb von Bibliotheken, Museen)
- Pflichtige Aufgaben (Schulen, Abfall- und Abwasserbeseitigung, Jugend- und Sozialhilfe)
- Staatliche Aufgaben nach Bundesrecht
- Zum Beispiel Katastrophenschutz
- Staatliche Pflichtaufgaben nach Landesrecht
- Zum Beispiel Aufgaben des Gesundheitsamtes
- Selbstverwaltungsangelegenheiten
- Aufsicht über die Kommunen
- Satzungsautonomie
- Pflichtsatzung
- Bedingte Pflichtsatzungen
- Freiwillige Satzungen
- Eine Satzung muss rechtsmäßig sein
Organe der Gemeinde
- Organe der Gemeinde sind
- Rat
- Ausschüsse
- Bezirksvertretung
- Bürgermeister
- Die Gemeindeordnung regelt die Zuständigkeiten der Gemeindeorgane
Verhältnis zwischen Rat und Bürgermeister
- Hierarchische Verwaltung
- Kommunalparlament ist die Verwaltungsleitung
- Kooperative Verwaltung
- Hier ist die Verwaltung das Bindeglied zwischen BürgerInnen und dem Rat
- Kommunales Steuerungsmodell nach KGST
- Der Rat agiert wie ein Aufsichtsrat eines Unternehmens während die Verwaltung wie der Unternehmensvorstand das operative Geschäft betreibt
Zuständigkeiten Rat und Bürgermeister
Der Bürgermeister
- Leiter der Gemeindeverwaltung
- Repräsentation des Rates
- Tagesordnung festlegen
- Kann einem Ratsbeschluss widersprechen
- Der Rat wählt für ihn ehrenamtliche Stellvertreter
- Erledigt die Geschäft der laufenden Verwaltung
- Geschäftsverteilung und Personalentscheidungen
- Bei äußerster Dringlichkeit kann er mit einem Ratsmitglied eine Ratsentscheidung fällen
- Der Bürgermeister hat Dezernenten als Vertreter
- Verwaltungsvorstand
- Der Bürgermeister ist der Dienstvorsitzende der Bediensteten der Gemeinde
- Festlegungen für Berlin im Bezirksverwaltungsgesetz
- Geschäftsverteilung
- Aufbauorganisation
- Aufgabengliederungsplan, das geht runter bis zur Arbeitsplatzbeschreibung
- Die Aufbauorganisation folgt häufig den Empfehlungen der KGST
- Fachamt vs. Querschnittsamt
- Ablauforganisation
- Bestimmt die Geschäftsabläufe in der Verwaltung
- Stellenplan