Kommunalrecht

  • Kommunalverwaltung ist Teil der öffentlichen Verwaltung
  • Kommunale Selbstverwaltung bedeutet Aktivierung der Bürger “Für Ihre eigenen Angelegenheiten”

Geschichte

  • Abschaffung der kommunalen Selbstverwaltung 1935
  • Britisches Kommunalrecht mit Doppelspitze und Gemeindedirektor als Leiter der Verwaltung
  • Kommunalreform 1994: Abschaffung der Doppelspitze
    • Stadte und Gemeinden: Bürgermeister
    • Kreisfreie Städte: Oberbürgermeister
    • Kreis: Landrat

Verfassungsrechtliche Garantie

  • Kommunalrecht stammt aus dem Artikel 28, 30 und 70 des GG
  • Das Kommunalrecht ist in allen Bundesländern nahezu gleich

Träger der kommunalen Selbstverwaltung

  • Träger der Kommunalen Selbstverwaltung
    • Gemeinden
    • Kreise
    • Kreisfreie Städte
  • Eine Gemeinde ist eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts.
  • Organe der Gemeinde sind insbesondere
    • Rat
    • Bürgermeister
  • Organe des Kreises
    • Kreistag
    • Kreisausschuss
    • Landrat
  • Unmittelbare Staatsverwaltung
    • Der Staat wird durch eigene Organe tätig
  • Mittelbare Staatsverwaltung Einteilung der Landesbehörden
    • Oberste Landesbehörden
    • Landesoberbehörden (z.B. Landesämter)
    • Landesmittelbehörden
    • Untere Landesbehörde (wird häufig den Kommunen übertragen)
  • Die Kommunen bilden Staatsrechlich keine dritte Ebene
  • Die Kommune gehört zur Exekutive, obwohl sie Rechtsnormen setzen können. Der Rat ist also ein Verwaltungsorgan
  • Rechtsstellung der Kommunen
    • Kommunen haben keine Einzelbestandsgarantie
    • Kommunen haben die Möglichkeit einer Klage gegen Maßnahmen des Landes
    • Gewährleistung eines eigenen Aufgabenbereiches zur eigenverantwortlichen Erledigung

Gemeindehoheiten

Die Gemeinde hat verschiedene Hoheiten

  • Gebietshoheit
  • Organisationshoheit: Ausgestaltung der internen Organisation – Befugnis für Aufgabenwahrnehmung, Abläufe und Entscheidungszuständigkeiten
    • Zum Beispiel: Der Zuschnitt der Ämter darf von der Kommune bestimmt werden (folgt aber meist den Empfehlungen der KGST)
  • Personalhoheit: Auswahl, Anstellung, Beförderung und Entlassung von Angestellten und Beamten
    • Zum Beispiel: Wahl ob Beamte oder Angestellte eingestellt werden.
    • Zum Beispiel: Der Chef darf ein Amtsleiter sein. Während der Pandemie kam der Landrat und meinte: Sie impfen jetzt von morgens um 8 bis abends um 8. Das ist rechtens, da er nicht gesagt hat, wie geimpft werden soll.
  • Finanzhoheit: Recht auf eigenverantwortliche Einnahmen und Ausgabenwirtschaft im Rahmen eines geordneten Haushaltswesen (aber kein originäres Steuerfindungsrecht)
    • Hier gibt es starke Eingriffmöglichkeit des Landes
    • Zum Beispiel: Nothaushalt. Der Landrat kam und sagt: entweder 50000 einsparen oder 3 Stellen gehen weg
  • Planungshoheit: Eigenverantwortliche Ordnung und Gestaltung des Gemeindegebiets, namentlich in Ansehung der baulichen Nutzung
    • Zum Beispiel: Flächennutzungsplan
  • Satzungshoheit: Befugnis zur Rechtssetzung. Erstellen von Satzungen oder Rechtsverordnungen
    • Zum Beispiel: Alkoholtrinken auf der Straße nicht erlaubt
  • Aufgaben der Kommunen
    • Selbstverwaltungsangelegenheiten
      • Freiwillige Aufgaben (zum Beispiel: Betrieb von Bibliotheken, Museen)
      • Pflichtige Aufgaben (Schulen, Abfall- und Abwasserbeseitigung, Jugend- und Sozialhilfe)
    • Staatliche Aufgaben nach Bundesrecht
      • Zum Beispiel Katastrophenschutz
    • Staatliche Pflichtaufgaben nach Landesrecht
      • Zum Beispiel Aufgaben des Gesundheitsamtes
  • Aufsicht über die Kommunen
  • Satzungsautonomie
    • Pflichtsatzung
    • Bedingte Pflichtsatzungen
    • Freiwillige Satzungen
  • Eine Satzung muss rechtsmäßig sein

Organe der Gemeinde

  • Organe der Gemeinde sind
    • Rat
    • Ausschüsse
    • Bezirksvertretung
    • Bürgermeister
  • Die Gemeindeordnung regelt die Zuständigkeiten der Gemeindeorgane

Verhältnis zwischen Rat und Bürgermeister

  1. Hierarchische Verwaltung
    • Kommunalparlament ist die Verwaltungsleitung
  2. Kooperative Verwaltung
    • Hier ist die Verwaltung das Bindeglied zwischen BürgerInnen und dem Rat
  3. Kommunales Steuerungsmodell nach KGST
    • Der Rat agiert wie ein Aufsichtsrat eines Unternehmens während die Verwaltung wie der Unternehmensvorstand das operative Geschäft betreibt

Zuständigkeiten Rat und Bürgermeister

Der Bürgermeister

  • Leiter der Gemeindeverwaltung
  • Repräsentation des Rates
  • Tagesordnung festlegen
  • Kann einem Ratsbeschluss widersprechen
  • Der Rat wählt für ihn ehrenamtliche Stellvertreter
  • Erledigt die Geschäft der laufenden Verwaltung
  • Geschäftsverteilung und Personalentscheidungen
  • Bei äußerster Dringlichkeit kann er mit einem Ratsmitglied eine Ratsentscheidung fällen
  • Der Bürgermeister hat Dezernenten als Vertreter
  • Verwaltungsvorstand
  • Der Bürgermeister ist der Dienstvorsitzende der Bediensteten der Gemeinde
  • Festlegungen für Berlin im Bezirksverwaltungsgesetz
  • Geschäftsverteilung
  • Aufbauorganisation
  • Aufgabengliederungsplan, das geht runter bis zur Arbeitsplatzbeschreibung
  • Die Aufbauorganisation folgt häufig den Empfehlungen der KGST
    • Fachamt vs. Querschnittsamt
  • Ablauforganisation
    • Bestimmt die Geschäftsabläufe in der Verwaltung
  • Stellenplan

Verwaltung im Amt

Nachlesen

Kommunalverwaltung Bundeszentrale für politische Bildung