Historische Einführung
- Beginn des Sozialstaates in Prinzip war 1883 (Krankenversicherung für Arbeiter)
- Otto von Bismarck war erster Kanzler seit der Staatsgründung 1871
- Drei Standbeine des Sozialrechts in der Bismark-Ära: Krankenversicherung, Unfallversicherung, Altersversicherung
- Grundidee des Sozialrechts:
- Arbeitskrafterhaltung (Außenpolitik. Carl von Clauseweitz: “Der Krieg ist eine bloße Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln”)
- Unruhepotential befrieden (Innenpolitik)
- Es wird ca. 1 Billion für den Sozialstaat ausgegeben
- Ca. 1/3 des BIP geht in den Sozialstaat
- Politik ist oft Sozialpolitik
- Komponenten der Sozialpolitik
- Soziale Gerechtigkeit
- Soziale Absicherung
- Soziale Ausgleich
Sozialstaatsgarantie des Grundgesetzes
- Das Grundgesetz ist in Deutschland das oberste Gesetz
- Durch den Vertrag von Lissabon steht das EU Recht dem Grundgesetz vor
- Wichtige Paragraphen für das Sozialrecht im Grundgesetz: § 1, § 20, § 28, § 79
- § 20 (1): “Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat”
- Der Staat ist sozial
- Der Staat ist föderal “Bundesstaat”
- Die Mehrheit entscheidet über die Rechtsnormen
- Republik: Das Staatsoberhaupt ist demokratische gewählt
- Rechtsstaatsprinzip (in Absatz 2 und 3 des Artikel 20 erwähnt)
- Ewigkeitsklausel: Der soziale und föderale Rechtsstaat ist unzulässig
- Hauptakteure der Gesetze sind die Länder
EU und deutscher Sozialstaat
- In § 23 GG steht die Entscheidung zur Europäischen Union.
- Deutschland gibt Rechte ab die demokratisch, rechstaatlich, sozial, föderativ und sbusidiär EU ab
- Im Grunde genommen gibt es den deutschen Sozialstaat nicht mehr -> Er ist übergegangen an die EU
Der Deutsche Sozialstaat - heute
- 5,9 Mio Menschen bekommen Arbeitslosengeld II/Sozialgeld
- 1,1 Mio Menschen beziehen Grundsicherung im Alter
- 469 000 Menschen beziehen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- 25 Mio Menschen beziehen Rente
- Einen Überblick über die Ausgaben im Sozialbereich werden im Sozialbericht des BMAS veröffentlicht
- Die Finanzierung des Sozialstaats erfolgt duch 1/3 Unternehmen, 1/3 Bund, 1/3 Private Haushalte
- Die drei Säulen der sozialen Sicherung
- Versicherung (Mitgliedschaft)
- Versorgung (Kriegsopfer, Beamtenversorgung, Impfopfer)
- Fürsorge (Bedürftigkeit)
Das Sozailgesetzbuch
- Wir haben 12 Sozialgesetzbücher
- Allgemeiner Teil
- Grundsicherung für Arbeitssuchende
- Arbeitsförderung
- Gemeinsame Vorschriften zur Organisation der Sozialversicherung
- Krankenversicherung
- Rentenversicherung
- Unfallversicherung
- Kinder- und Jugendhilfe
- Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
- Verwaltungsverfahren
- Pflegeversicherung
- Grundsicherung im Alter
- Berechnung des Existenzminimums erfolgt durch den sozialen Warenkorb
- Die Vereinten Nationen definieren Existenzminimum anders als Deutschland
- Das Existenzminimum ist 2019: 9168 Euro
Grundlegende soziale Leistungen (SGB I bis XII)
- Die Bedürftigkeit muss berechnet werden
- In Berlin wird die Berechnung durch ein Rundschreiben festgelegt, der sogenannte Regelsatz
Sozialdatenschutz (§§ 67 ff SGB X)
- Im § 67 ff SGB X befinden sich die Beschreibungen zum Datenschutz im SGB