Jakob Schumacher

Infektionsschutz

Kompendium

Botulismus

Botulismus ist eine besondere Form der Lebensmittelvergiftung. Nur in seltenen Fällen kommt es zu einer Infektion.

Auflistung wichtiger Daten

  • Botulismus wird durch ein Toxin des Erreger Clostridium Botulinum hervorgerufen.
  • Der Erreger ist ein Bakterium.
  • Clostridium botulinum produziert Toxine, die die Erkrankung hervorrufen.
  • Fleischvergiftung, Wurstvergiftung, Allantiasis
  • In Deutschland werden etwa 10 Fälle pro Jahr gemeldet
  • Der Erreger kommt weltweit vor.
  • Der Erreger kommt ubiquitär im Boden vor.
  • Die Latenzzeit beträgt wenige Stunden bis 8 Tage. Bei einem Säuglingsbotulismus oder Wundbotulismus beträgt die Inkubationszeit zwischen 4 und 14 Tagen.
  • Eine Ansteckung von Mensch zu Mensch ist theoretisch nur bei Infektionen möglich.
  • Bei Lebensmittelbotulismus erfolgt die Aufnahme des Giftes über Lebensmittel in denen sich Clostridium boltulinum unter Luftabschluss vermehren kann. Bei Wundbotulismus erfolgt die Infektion meist nach Injektion, z.B. bei Drogengebrauch. Nach der Aufnahme von belasteten Lebensmittel können sich die Erreger im Darm von Nicht-Immunkompetenten vermehren.
  • Das Toxin führt zu einer absteigenden symmetrischen Lähmung. Beginnend mit den Kopfnerven. Die Lähmung dauert monatelang
  • Es kann eine Atemlähmung und in Folge dessen der Tod eintreten.
  • Unter Behandlung versterben weniger als 10% der erkrankten Personen.
  • Der Verdacht, die Erkrankung oder der Tod sind meldepflichtig.
  • Ein Labornachweis muss gemeldet werden

Übliche Maßnahmen des Gesundheitsamtes

  • Informationsbeschaffung zum Fall
    • Dies erfolgt üblicherweise durch ein Telefonat mit der erkrankten Person

  • Übermittlung an die Landesstelle
    • Gesetzliche Vorschrift nach § 11 IfSG

  • Ausbruchsuntersuchung
    • Wenn mehrere Personen betroffen sind und die Aussicht darauf besteht durch den Ausbruch weitere Erkrankungsfälle zu verhindern sollte eine Ausbruchsuntersuchung durchgeführt werden

  • Unterrichtung anderer Gesundheitsämter.
    • Gesetzliche Vorschrift nach § 27 IfSG wenn die anderen Gesundheitsämter betroffen sind.

  • Unterrichtung der Lebensmittelaufsicht
    • Gesetzliche Vorschrift nach § 27 IfSG sofern ein Lebensmittel aus Ausbruchsvehikel in Frage kommt

Stichpunkte für Interview

  • Welche Krankheitszeichen sind bei Ihnen aufgetreten?
    • Die Klinik ist relevant zur Einschätzung der Falldefinition.
  • Wann hat die Erkrankung genau begonnen?
    • Diese Frage ist relevant um herauszufinden wann und wo eine Ansteckung erfolgt sein könnte und wann andere Personen erkranken können.
  • Sind in Ihrem Umfeld weitere Personen erkrankt?
    • Diese Frage ist wichtig um herauszufinden, ob ein Ausbruch vorliegt. Gegebenenfalls muss eine Ausbruchsuntersuchung erfolgen, gegebenenfalls müssen die anderen Personen nachgemeldet werden.
  • Mussten Sie aufgrund Ihrer Erkrankung ins Krankenhaus?
    • Diese Frage dient der Einschätzung des Schweregrades der Erkrankung

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