Jakob Schumacher

Infektionsschutz

Kompendium

Eschericha-Coli-Enteritis

Eschericha Coli ist ein Darmbwohner. Durch Toxine kann er Erkrankungen auslösen. Er kann in mehreren Kategorien gemeldet werden.

Auflistung wichtiger Daten

  • E.Coli kann durch bestimmte Toxine eine E.Coli-Enteritis auslösen.
  • Der Erreger ist ein Bakterium.
  • E. Coli kann die Eigenschaft erwerben bestimmte Toxine zu bilden. Bei bestimmten Toxinen wird dem Erreger dann ein spezieller Name zugeschrieben. ETEC (produziert Enterotoxin), EHEC (produziert Shigatoxin), EPEC (produziert EAF), EAEC (produziert aggregierende Enterotoxine), EIEC (produziert invasive Enterotoxine).
  • Insbesondere EHEC die Shigatoxin 2 produzieren, können ein Hämolytisch-Urämisches-Syndrom hervorrufen.
  • Ein E.Coli kann in vier Meldekategorien erscheinen * Als enterotoxischer Erreger wenn EPEC/ETEC/EIEC usw. vorliegt * Als EHEC wenn ein EHEC vorliege * Als HUS wenn ein EHEC, der ein HUS verursacht hat, vorliegt * Als Enterobacteriacae mit bestimmten Reistenzen (MRGN) wenn ein resistenzverursachendes Gen vorliegt
  • In Deutschland werden etwa 1500 Fälle an EHEC jährlich gemeldet und etwas weniger als 100 HUS Fälle.
  • E.Coli kommt weltweit vor.
  • E.Coli ist ein normaler Darmbewohner des Menschen und vieler Tiere. Erkrankungen durch E.Coli mit Toxinen kommen weltweit vor. Wiederkäuer (z.B. Rinder, Schafe, Ziegen) sind ein wichtiges Reservoir.
  • Der Erreger ist sehr umweltresistent
  • EHEC wird übertragen durch direkten Kontakt zu Wiederkäuern, über Lebensmittel wie z.B. Lammfleisch und Rohwurst, aber auch Salate und Rohmlich. Mensch-zu-Mensch Übertragungen sind im Vergleich zu anderen bakteriellen Durchfallerregern häufiger. In Ländern mit einem niedrigeren Hygienestandard auch über Trinkwasser oder Baden. ETEC, EPEC und andere werden ebenfalls über Lebensmittel, Wasser und von Mensch-zu-Mensch übertragen.
  • Eine Inkubationszeit beträgt im Regelfall 2 bis 10 Tage. Ein HUS beginnt gegebenenfalls 5 bis 12 Tage nach dem Erkrankungsbeginn
  • Solange die Person erkrankt ist scheidet sie den Erreger aus. Auch nach dem Ende der Symptome kann der Erreger über Wochen ausgeschieden werden.
  • Die Krankheitssymptome hängen vom Toxin ab. Üblich ist ein wässriger Durchfall mit Übelkeit, Erbrechen und Abdominalschmerzen
  • Komplikationen sind hämorrhagische Colitis und ein Hämolytisch-Urämisches-Syndrom
  • Infektionen mit einem Toxin-produzierenden E.Coli können ohne Krankheitszeichen verlaufen.
  • Eine infektiösen Gastroenteritis muss gemeldet werden, wenn mehr als ein Fall auftritt oder die erkrankte Person mit Lebensmitteln arbeitet
  • Ein Labornachweis muss gemeldet werden
  • Kindereinrichtungen müssen Gesundheitsämter benachrichtigen

Übliche Maßnahmen des Gesundheitsamtes

  • Informationsbeschaffung zum Fall
    • Dies erfolgt üblicherweise durch ein Telefonat mit der erkrankten Person

  • Übermittlung an die Landesstelle
    • Gesetzliche Vorschrift nach § 11 IfSG

  • Ausbruchsuntersuchung
    • Wenn mehrere Personen betroffen sind und die Aussicht darauf besteht durch den Ausbruch weitere Erkrankungsfälle zu verhindern sollte eine Ausbruchsuntersuchung durchgeführt werden

  • Unterrichtung anderer Gesundheitsämter.
    • Gesetzliche Vorschrift nach § 27 IfSG wenn die anderen Gesundheitsämter betroffen sind.

  • Unterrichtung der Lebensmittelaufsicht
    • Gesetzliche Vorschrift nach § 27 IfSG sofern ein Lebensmittel aus Ausbruchsvehikel in Frage kommt

  • Einhaltung Küchenhygiene
      • Erkrankte Person: Kein Essen zubereiten bis mindestens 48 Stunden nach Symptomende.
      • Alle Personen: Vor der Essenszubereitung Hände waschen. Fleisch als kontaminiert betrachten. Kreuzkontamination verhindern. Fleisch gut durchgaren (>70° länger als 10 min.) Kein Rohmlich/Rohmilchkäse zu sich nehmen. Siehe Empfehlungen BfR.
      • Einrichtung: Hygieneregeln der Gemeinschaftsgastronomie des BfR
  • Einhaltung Toilettenhygiene.
    • Erkrankte Person: wenn möglich eigene Toilette benutzen. Die Toilette sollte täglich gewischt werden - wenn möglich desinfizierend. Nach dem Toilettengang Hände mit Seife waschen. Einrichtung: Toilettenhygiene gemäß des eigenen Hygieneplans und den Empfehlungen der KRINKO.

  • Einhaltung Händehygiene
    • Erkrankte Person: Hände häufig mit Seife waschen, insbesondere nach dem Toilettengang, vor dem Essen, nach dem Husten in die Hände, vor dem Behandeln von Wunden. Einrichtung: Händehygiene gemäß des eigenen Hygieneplans und den Empfehlungen der KRINKO.

  • Einhaltung der Wäschehygiene
    • Erkrankte Person: Wäsche bei mindestens 60° waschen. Wenn möglich unter Verwendung eines desinfizierenden Waschmittels. Einrichtung: Desinfizierende Wäsche nach Hygieneplan und nach der Desinfektionsmittelliste des RKI.

  • Isolierung der erkrankten Person in einer Einrichtung
    • Eine Isolierung sollte so weit als möglich eingeführt werden. Dazu sollte der Einrichtungsinterne Hygieneplan Vorgaben enthalten.

  • Tätigkeitsverbot nach § 34
    • Eine Person, die den Erreger ausscheidet, darf eine Kinder-Gemeinschaftseinrichtung nicht betreten. Siehe Empfehlungen zur Wiederzulassung der Länder bzw. des RKIs.

  • Tätigkeitsverbot nach § 42
    • Eine Person, die den Erreger ausscheidet, darf nicht beruflich mit bestimmten Lebensmittel arbeiten. Siehe Empfehlungen zur Wiederzulassung der Länder.

  • Einhaltung von Lebensmittelhygiene auf Reisen.
  • Händewaschen nach dem Berühren von möglicherweise belasteten Tieren.
    • Dies gilt z.B. für Streichelzoos oder ähnliches und geschieht zur Verhinderung zukünftiger Fälle.

  • EHEC bzgl. HUS aufklären
    • An EHEC erkrankte Personen sollten darauf hingewiesen, dass sie möglicherweise ein Hämolytisch-Urämisches-Syndrom entwickeln können.

Stichpunkte für Interview

  • Welche Krankheitszeichen sind bei Ihnen aufgetreten?
    • Die Klinik ist relevant zur Einschätzung der Falldefinition.
  • Wann hat die Erkrankung genau begonnen?
    • Diese Frage ist relevant um herauszufinden wann und wo eine Ansteckung erfolgt sein könnte und wann andere Personen erkranken können.
  • Sind in Ihrem Umfeld weitere Personen erkrankt?
    • Diese Frage ist wichtig um herauszufinden, ob ein Ausbruch vorliegt. Gegebenenfalls muss eine Ausbruchsuntersuchung erfolgen, gegebenenfalls müssen die anderen Personen nachgemeldet werden.
  • Haben Sie eine Verbindung zu einer Kita oder ähnlichen Einrichtung?
    • Wenn eine Verbindung zu einer Einrichtung besteht muss diese in die Maßnahmen mit einbezogen werden
  • Haben Sie eine Verbindung zu einer Einrichtung, in der sehr viele Menschen untergebracht sind?
    • Beispiele sind: Unterkunft für Asylbewerber, Gefängnis oder Obdachlosenunterkunft. Wenn eine Verbindung zu einer Einrichtung besteht muss diese in die Maßnahmen mit einbezogen werden
  • Wohnen Sie mit jemand zusammen, der in eine Kita oder Schule geht oder dort arbeitet?
    • Wenn das der Fall ist sollte ein TV nach §34.3. erwogen werden.
  • Haben Sie beruflich mit Lebensmitteln zu tun?
    • Personen, die mit bestimmten Lebensmitteln arbeiten müssen besonders beachtet werden.
  • Waren Sie vor der Erkrankung im Ausland?
    • Wenn die erkrankte Person während der Inkubationszeit im Ausland war, kann sie sich dort angesteckt haben. Bei Personen, die nicht im Ausland war sollte intensiver nach der Quelle gesucht, werden, da hier möglicherweise Maßnahmen möglich sind.
  • Waren sie vor Erkrankungsbeginn im Kontakt mit Wiederkäuern?

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