Jakob Schumacher

Infektionsschutz

Kompendium

Listeriose

Listeriose ist eine infektiöse Erkrankung. Und zählt zu den durch Lebensmittel übertragenen Krankheiten. Ausbrüche durch Lebensmittel kommen häufiger vor.

Auflistung wichtiger Daten

  • Listeriose wird durch Bakterien der Gattung Listeria hervorgerufen
  • Der Erreger ist ein Bakterium.
  • Der Erreger wird unterteilt in Spezies. Humanpathogen ist insbesondere Listeria monocytogenes. Listeria monocytogenes wird wiederum unterteilt in Serovare.
  • Der Erreger kann sich in der Umwelt vermehren. Auch unter Kühlschrankbedingungen
  • Ungefähr 700 invasive Fälle werden jährlich gemeldet
  • Der Erreger kommt weltweit vor.
  • Der Erreger kommt ubiquitär in der Erde vor. Der Erreger kommt auch im Darm von Tiere und gesunde Menschen vor.
  • Die Inkubationszeit beträgt wenige Stunden bis 6 Tage
  • Erkrankte Personen sind ansteckend vom Beginn der Krankheitszeichen bis Monate nach Ende der Krankheitszeichen.
  • Es gibt keinen saisonalen Gipfel
  • Die meisten Immunkompetenten entwickeln keine Krankheitszeichen
  • Wenn Krankheitszeichen bei immunkompetenten Personen auftreten ist es zumeist Durchfall und leichtes Fieber.
  • Bei Immungeschwächten kann das Vollbild einer Listeriose auftreten: Es kann zu den folgenden Symptomen kommen: Gastroenteritis, Zeichen eines grippalen Infekts, Sepsis, eitrige Meningitis und Tod.
  • 7 von 100 erkrankten Personen versterben.
  • Der Erreger wird üblicherweise durch viele Lebensmittel übertragen. Häufig betroffen sind Fleisch, Milch und Milchprodukte, Salate. Von Mensch-zu-Mensch Übertragung kommt quasi nur in der Schwangerschaft vor. Ganz selten kann der Erreger durch die Umwelt auf Wunden gelangen und dort eine Infektion hervorrufen.
  • Eine infektiösen Gastroenteritis muss gemeldet werden, wenn mehr als ein Fall auftritt oder die erkrankte Person mit Lebensmitteln arbeitet
  • Ein Labornachweis muss gemeldet werden
  • Kindereinrichtungen müssen Gesundheitsämter benachrichtigen

Übliche Maßnahmen des Gesundheitsamtes

  • Informationsbeschaffung zum Fall
    • Dies erfolgt üblicherweise durch ein Telefonat mit der erkrankten Person

  • Übermittlung an die Landesstelle
    • Gesetzliche Vorschrift nach § 11 IfSG

  • Ausbruchsuntersuchung
    • Wenn mehrere Personen betroffen sind und die Aussicht darauf besteht durch den Ausbruch weitere Erkrankungsfälle zu verhindern sollte eine Ausbruchsuntersuchung durchgeführt werden

  • Unterrichtung anderer Gesundheitsämter.
    • Gesetzliche Vorschrift nach § 27 IfSG wenn die anderen Gesundheitsämter betroffen sind.

  • Unterrichtung der Lebensmittelaufsicht
    • Gesetzliche Vorschrift nach § 27 IfSG sofern ein Lebensmittel aus Ausbruchsvehikel in Frage kommt

  • Einhaltung Küchenhygiene
      • Erkrankte Person: Kein Essen zubereiten bis mindestens 48 Stunden nach Symptomende.
      • Alle Personen: Vor der Essenszubereitung Hände waschen. Fleisch als kontaminiert betrachten. Kreuzkontamination verhindern. Fleisch gut durchgaren (>70° länger als 10 min.) Kein Rohmlich/Rohmilchkäse zu sich nehmen. Siehe Empfehlungen BfR.
      • Einrichtung: Hygieneregeln der Gemeinschaftsgastronomie des BfR
  • Erreger an das NRZ

Stichpunkte für Interview

  • Welche Krankheitszeichen sind bei Ihnen aufgetreten?
    • Die Klinik ist relevant zur Einschätzung der Falldefinition.
  • Wann hat die Erkrankung genau begonnen?
    • Diese Frage ist relevant um herauszufinden wann und wo eine Ansteckung erfolgt sein könnte und wann andere Personen erkranken können.
  • Mussten Sie aufgrund Ihrer Erkrankung ins Krankenhaus?
    • Diese Frage dient der Einschätzung des Schweregrades der Erkrankung

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