Jakob Schumacher

Infektionsschutz

Kompendium

Yersiniose

Yersiniose kommt ab und zu mal im Gesundheitsamt vor. Große Ausbrüche sind in Deutschland sehr selten.

Auflistung wichtiger Daten

  • Die Yersiniose wird durch Yersinia enterocolitica und Yersinia pseudotuberculosis hervorgerufen. Yersinia pestis ruft dagegen die Pest hervor.
  • Der Erreger ist ein Bakterium.
  • Etwa 2600 Fälle werden in Deutschland gemeldet.
  • Der Erreger kommt weltweit vor.
  • Reservoir für Y. enterocolitica sind Menschen und Tiere, insbesondere Schweine. Y. pseudotuberculosis kommt überwiegend in Vögeln und Nagetieren vor.
  • Der Erreger kann sich auch bei Kühlschranktemperatur vermehren
  • Eine Inkubationszeit beträgt im Regelfall 3-7 Tage
  • Erkrankte Personen sind ansteckend vom Beginn der Krankheitszeichen bis 2-3 Wochen nach Ende der Krankheitszeichen
  • Längere Ausscheidungszeiten sind möglich.
  • Der Erreger wird typischerweise übertragen über Lebensmittel insbesondere Schweinefleisch, Rohmlich, aber auch Salate und andere Rohprodukte vor allem Ländern mit niedrigeren Hygienestandards auch über Trinkwasser oder Baden. Direkte Übertragungen von Mensch zu Mensch sind selten.
  • Typische Krankheitszeichen sind Durchfall, Bauchschmerzen, Fieber, Lymphknotenschwellung, Pseudoblinddarmentzündung
  • Als Komplikationen können auftreten Gelenkschmerzen, Erythema nodosum und Reizdarmsyndrom, Organentzündungen
  • Die Erkrankung dauert zwischen 1 und 3 Wochen
  • Eine infektiösen Gastroenteritis muss gemeldet werden, wenn mehr als ein Fall auftritt oder die erkrankte Person mit Lebensmitteln arbeitet
  • Ein Labornachweis muss gemeldet werden
  • Kindereinrichtungen müssen Gesundheitsämter benachrichtigen
  • Gruppenunterkünfte müssen Gesundheitsämter benachrichtigen

Übliche Maßnahmen des Gesundheitsamtes

  • Informationsbeschaffung, Übermittlung, Unterrichtung
    • Das Gesundheitsamt muss Informationen zum Fall sammeln, üblicherweise durch ein Interview mit der betroffenen Person und den Daten aus den Meldungen. Die Informationen müssen in der Meldesoftware eingegeben und übermittelt werden. Andere Ämter müssen ggf. unterrichtet werden z.B. Gesundheitsämter, Veterinärämter.

  • Ausbruchsuntersuchung
    • Wenn mehrere Personen betroffen sind und die Aussicht darauf besteht durch den Ausbruch weitere Erkrankungsfälle zu verhindern sollte eine Ausbruchsuntersuchung durchgeführt werden

  • Unterrichtung zur Küchenhygiene
    • Die erkrankte Person sollte zur Küchenhygiene unterrichtet werden. Siehe Empfehlungen BfR.

  • Unterrichtung zur Händehygiene
  • Unterrichtung der Lebensmittelaufsicht
    • Wenn ein außerhäuslichen Essensort gefunden wurde, bei dem rohes Schweinefleisch gegessen wurde sollte man die Lebensmittelaufsicht bzw. das Veterinäramt informieren. Diese kann bei mehreren Verdachtsfällen am selben Essensort eine Untersuchung einleiten.

Stichpunkte für Interview

  • Für die Meldestatistik erhebe ich einige Informationen. Dazu stelle ich Ihnen jetzt ein paar Fragen.
    • Die notwendigen Informationen der Meldesoftware sollten erhoben werden.
  • Sind in Ihrem Umfeld weitere Personen erkrankt?
    • Diese Frage ist wichtig um herauszufinden, ob ein Ausbruch vorliegt. Gegebenenfalls muss eine Ausbruchsuntersuchung erfolgen, gegebenenfalls müssen die anderen Personen nachgemeldet werden.
  • Haben Sie vor der Erkrankung rohes Schweinefleisch gegessen?

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