§ 23 Hygieneparagraph

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Gesetzesauszug

Die Leiter folgender Einrichtungen haben sicherzustellen, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern […] zu vermeiden:

Ein Krankenhaus hat nicht genügend Hygienepersonal.

  • Ansprechen bei der Begehung
  • Anordnung der Erfassung des nach KRINKO notwendigen Personals
  • Einfacher durchzusetzen wäre die Hygieneverordnung