§ 23 Hygieneparagraph
Gesetzesauszug
Die Leiter folgender Einrichtungen haben sicherzustellen, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern […] zu vermeiden:
- Hiermit kommen die KRINKO-Empfehlungen in die Welt
- Der Stand der medizinischen Wissenschaft ist ziemlich tiefgreifend und geht z.B. über den Stand von Technik hinaus.
- Der Artikel hilft (bedingt) bei einer Begehung als Verpflichtung
Ein Krankenhaus hat nicht genügend Hygienepersonal.
- Ansprechen bei der Begehung
- Anordnung der Erfassung des nach KRINKO notwendigen Personals
- Einfacher durchzusetzen wäre die Hygieneverordnung