§ 4 Das Robert Koch-Institut
Gesetzesauszug
Das Robert Koch-Institut ist die nationale Behörde zur Vorbeugung übertragbarer Krankheiten sowie zur frühzeitigen Erkennung und Verhinderung der Weiterverbreitung von Infektionen.
Beim Robert Koch-Institut wird eine Kontaktstelle für den öffentlichen Gesundheitsdienst der Länder eingerichtet […]
Das Robert Koch-Institut erstellt im Benehmen mit den jeweils zuständigen Bundesbehörden für Fachkreise als Maßnahme des vorbeugenden Gesundheitsschutzes Richtlinien, Empfehlungen, Merkblätter und sonstige Informationen zur Vorbeugung, Erkennung und Verhinderung der Weiterverbreitung übertragbarer Krankheiten
- Im § 4 wird das Robert Koch-Institut verankert.
- Man beachte den Spagat zwischen: BMG legt fest wie genau das RKI arbeitet und auf der anderen Seite, dass die Empfehlungen des RKIs nur im Benehmen mit den anderen Bundesoberbehörden (und eben nicht mit dem BMG) entstehen sollen.