§ 28 Das Schwert des Gesundheitsamtes

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Gesetzesauszug

Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt […] so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen

Eine Labor meldet eine Person mit einer neuen Infektionskrankheit. Im selben Haushalt befindet sich noch ein weiterer asymptomatischer Fall, eine symptomatische Person ohne Labornachweis und eine Kontaktperson.

  • Das Gesundheitsamt kann gegenüber allen Personen eine Maßnahme ansetzen.
  • Möglich: Alle absondern
  • Alternativ auch Berufsverbote
  • Sinnvoll in Kombination mit Untersuchungen/Beobachtung