Einordnung
Gesetzesbeziehung
- Das IfSG “entspringt” dem Grundgesetz Art. 74 Abs. 1 Nr. 19
- Es ist teil der konkurrierenden Gesetzgebung
- Die Länder sind für den Vollzug verantwortlich
- Aus dem IfSG entspringen eine ganze Reihe von Verordnungen, z.B.
- Trinkwasserverordnung
- Hygieneverordnung
- Krankenhausverordnungen
- Infektionsverordnung
- Schädlingsverordnung
Das IfSG ist zentral im Infektionsschutz
Das IfSG ist Teil des Ordnungsrechtes
Das Ordnungsrecht kann man verstehen wie ein die Arbeit eines Linienrichters im Fußball: Aufgaben (Abseitserkennung, Ball-Aus-Erkennung); Eigene Regeln (Darf das Spielfeld nicht betreten, Unabhängigkeitsgrundsatz); Maßnahmen (Fahne heben und Tor für ungültig erklären); Bestrafungen (Gelbe Karte, Rote Karte)
Aufgaben des Infektionsschutzes nach IfSG
- Aufgaben
- Eigene Regeln (Beispiele)
- Gesetzesvorbehalt
- Handlungsverpflichtung (Gebunden, Soll, Ermessen)
- Übermaßverbot (Geeignetheit, Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit)
- Gleichheitsgrundsatz
- Maßnahmen (Beispiele)
- Anweisung
- Schließung
- Teilnahme/Tätigkeitsverbote
- Quarantäne
- Bestrafungen (Beispiele)
- Ermahnung
- Ordnungswidrigkeit
- Zwangsgeld
- Ersatzvornahme
- Strafverfahren