Einordnung

Gesetzesbeziehung

  • Das IfSG “entspringt” dem Grundgesetz Art. 74 Abs. 1 Nr. 19
  • Es ist teil der konkurrierenden Gesetzgebung
  • Die Länder sind für den Vollzug verantwortlich
  • Aus dem IfSG entspringen eine ganze Reihe von Verordnungen, z.B.
    • Trinkwasserverordnung
    • Hygieneverordnung
    • Krankenhausverordnungen
    • Infektionsverordnung
    • Schädlingsverordnung

Das IfSG ist zentral im Infektionsschutz

Das IfSG ist Teil des Ordnungsrechtes

Das Ordnungsrecht kann man verstehen wie ein die Arbeit eines Linienrichters im Fußball: Aufgaben (Abseitserkennung, Ball-Aus-Erkennung); Eigene Regeln (Darf das Spielfeld nicht betreten, Unabhängigkeitsgrundsatz); Maßnahmen (Fahne heben und Tor für ungültig erklären); Bestrafungen (Gelbe Karte, Rote Karte)

Aufgaben des Infektionsschutzes nach IfSG

  • Aufgaben
  • Eigene Regeln (Beispiele)
    • Gesetzesvorbehalt
    • Handlungsverpflichtung (Gebunden, Soll, Ermessen)
    • Übermaßverbot (Geeignetheit, Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit)
    • Gleichheitsgrundsatz
  • Maßnahmen (Beispiele)
    • Anweisung
    • Schließung
    • Teilnahme/Tätigkeitsverbote
    • Quarantäne
  • Bestrafungen (Beispiele)
    • Ermahnung
    • Ordnungswidrigkeit
    • Zwangsgeld
    • Ersatzvornahme
    • Strafverfahren