§ 25
Gesetzesauszug
Ergibt sich oder ist anzunehmen, dass jemand krank, krankheitsverdächtig, ansteckungsverdächtig oder Ausscheider ist […] so stellt das Gesundheitsamt die erforderlichen Ermittlungen an
- Dieser Paragraph verpflichtet uns zur Ermittlung
- Es sind uns auch alle Berechtigungen gegeben.
Bei einem Infektionsschutzgespräch verweigert eine Person die Aussage.
- Bei weniger wichtigen Erkrankungen ignorieren
- Bei wichtigen Erkrankungen hinfahren (bsp. Masern)
- Versuch Infos woanders zu holen, z.B. bei Ärzt*innen
- Zwang wäre möglich