§ 6 Die Arztmeldepflicht
Gesetzesauszug
Namentlich ist zu melden: der Verdacht einer Erkrankung, die Erkrankung sowie der Tod
Die Erkrankung und der Tod in Bezug auf folgende Krankheiten: behandlungsbedürftige Tuberkulose […], Clostridioides-difficile-Infektion mit klinisch schwerem Verlauf
Der Verdacht auf und die Erkrankung an einer mikrobiell bedingten Lebensmittelvergiftung
Der Verdacht einer [UAW bei Impfungen]
Die Verletzung eines Menschen durch […] Tollwut
Der Verdacht einer Erkrankung, die Erkrankung sowie der Tod, in Bezug auf eine bedrohliche übertragbare Krankheit, die nicht bereits nach den Nummern 1 bis 4 meldepflichtig ist.
- Hier gibt es die verschiedenen Meldetatbestände
- Hier beginnt das Surveillancesystem mit der Meldedefinition: Verdacht, Krankheit, Tod