§ 6 Die Arztmeldepflicht

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Gesetzesauszug

Namentlich ist zu melden: der Verdacht einer Erkrankung, die Erkrankung sowie der Tod

Die Erkrankung und der Tod in Bezug auf folgende Krankheiten: behandlungsbedürftige Tuberkulose […], Clostridioides-difficile-Infektion mit klinisch schwerem Verlauf

Der Verdacht auf und die Erkrankung an einer mikrobiell bedingten Lebensmittelvergiftung

Der Verdacht einer [UAW bei Impfungen]

Die Verletzung eines Menschen durch […] Tollwut

Der Verdacht einer Erkrankung, die Erkrankung sowie der Tod, in Bezug auf eine bedrohliche übertragbare Krankheit, die nicht bereits nach den Nummern 1 bis 4 meldepflichtig ist.